26 Gemeinden und eine Kantonsverwaltung leistet sich der Kanton Schaffhausen mit seinen 78'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Ob diese Strukturen heute noch zeitgemäss sind oder ob es Anpassungen braucht, muss das Stimmvolk entscheiden. Eine konkrete Reform steht noch nicht zur Debatte, die Stimmberechtigten können sich jedoch für die Stossrichtung eines allfälligen Reform-Projekts entscheiden
Wenige oder nur noch eine Gemeinde
Immer weniger Leute, die sich für ein Gemeindeamt zur Verfügung stellen wollen, gestiegene Ansprüche, immer komplexere Anforderungen: All diese Probleme würden gelöst, wenn Gemeinden fusionierten oder es sogar nur noch eine einzige Verwaltung geben würde, sagen die Befürworter einer Reform. Die Kostenersparnis wäre zudem enorm. Der Kanton, sagen sie weiter, würde dennoch genau gleich funktionieren.
Es soll alles bleiben, wie es ist
Die Gegner der Strukturreform warnen vor drohenden Zwangsfusionen. Fusionsbestrebungen müssten aus den Gemeinden selbst kommen und dürften nicht «von oben herab» verordnet werden, kritisieren sie. Kleine Gemeinden seien ausserdem näher dran an den Anliegen der Bevölkerung. Dass Kosten gespart werden, glauben sie nicht. Noch weniger können sie einem Stadtkanton abgewinnen. Die Stadt soll nicht darüber bestimmen können, wie die Gemeinden ihr Geld ausgeben.
Spital als Eigentümer besser aufgestellt?
In der zweiten Schaffhauser Vorlage geht es um die Zukunft der Spitalgebäude: Heute gehören die Bauten dem Kanton, die Regierung und die Befürworter der Vorlage möchten nun, dass der Kanton die Spitalliegenschaften an das Spital selbst abtritt. Als Eigentümer könne das Spital schneller auf Entwicklungen im Gesundheitswesen reagieren, argumentieren sie.
Schleichende Privatisierung?
Im linken Lager ist die Vorlage umstritten. Widerstand leistet vor allem die Alternative Liste, sie spricht von einem Demokratieabbau. Bei einem Ja könnte zum Beispiel allein der fünfköpfige Spitalrat über ein Projekt von 250 Millionen Franken entscheiden, argumentieren sie. Die AL befürchtet zudem, dass die Eigentumsübertragung ein Schritt zur Privatisierung des Kantonsspitals ist.
Die Befürworter verneinen dies: Das Spital bleibe als öffentlich-rechtliche Anstalt zu hundert Prozent Eigentum des Kantons.