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Abstimmungen vom Juni 2023 Verwaltungsgericht hebt Mindestlöhne in Zürich und Winterthur auf

  • Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Zürich und Winterthur gibt es doch keinen Mindestlohn.
  • Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns aufgehoben.
  • Diese verstiessen gegen kantonales Recht, begründet das Gericht seinen Entscheid.

Es sei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Kantonen in gewissen Grenzen erlaubt, einen Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme einzuführen, hält das Verwaltungsgericht in einer Mitteilung fest.

Zwar lägen die in den Städten Zürich und Winterthur vorgesehenen Mindestlöhne innerhalb der zulässigen Grenzen und seien mit der Wirtschaftsfreiheit und dem Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts vereinbar.

Frau schüttelt Bettdecke aus
Legende: In der Stadt Zürich wäre ein Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunden vorgesehen gewesen, in der Stadt Winterthur 23 Franken. Keystone / Christian Beutler

    Doch liessen weder die Verfassung des Kantons Zürich noch das kantonale Sozialhilfegesetz den Gemeinden Raum, um zur Vermeidung von Armut in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse einzugreifen, argumentiert das Gericht. Die Verordnungen verstossen damit gegen kantonales Recht. Darum hiess jetzt das Gericht die dagegen erhobenen Beschwerden gut.

«Bürokratisches Monster»

Erleichtert über diesen Entscheid ist Nicole Barandun, Präsidentin des Stadtzürcher Gewerbeverbands und Mitte-Nationalrätin. Nicht, um schwarze Schafe zu schützen, die zu tiefe Löhne in der Stadt Zürich zahlen würden. «Man muss aber auch sehen, dass solche kommunale Mindestlöhne unsere Unternehmen über Gebühr belastet hätten», sagt die Politikerin.

Würde nämlich jede einzelne Gemeinde einen eigenen Mindestlohn einführen, würde dies wegen der separaten Kontrollen zu einem viel zu hohen Aufwand für die Unternehmen führen. Mehrere Kontrollen, etwa durch die jeweiligen Städte oder im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge – «das ist einfach ein bürokratisches Monster und das möchten wir so nicht», so Barandun.

Keine Erleichterung, sondern grosse Enttäuschung

Sehr enttäuscht hingegen ist Oliver Heimgartner, Präsident der Stadtzürcher SP: «Nicht für uns, sondern in erster Linie für die 17'000 Tieflohn-Betroffenen in der Stadt Zürich.» Diese Menschen würden jetzt kurz vor Weihnachten erfahren, dass sie die Lohnerhöhung doch nicht bekommen.

Immerhin hätten sie sich seit rund eineinhalb Jahren auf diese Lohnerhöhung gefreut, so der Politiker. Im Sommer 2023 haben die Stimmberechtigten in den Städten Zürich und Winterthur der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen nämlich deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde, in Winterthur 23 Franken betragen sollen.

Doch bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner rechtliche Bedenken. Ob ein kommunaler Mindestlohn rechtlich überhaupt zulässig ist, stand vor der Abstimmung also nicht zweifellos fest.

Koch mit Erdbeere
Legende: Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hebt die beiden städtischen Mindestlöhne auf. Vorerst wird damit also nichts. Keystone / Christian Beutler

Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts fordert die SP nun, dass die beiden Stadtregierungen das nicht einfach auf sich sitzen lassen sollen. Immerhin hätten in Zürich fast 70, in Winterthur rund 65 Prozent Ja gesagt zum Mindestlohn. «Aus meiner Sicht ist der demokratische Volksentscheid so klar, dass die beiden Städte diesen Entscheid unbedingt vors Bundesgericht ziehen sollen», sagt Heimgartner.

Ob die Städte nun reagieren und den Entscheid anfechten, ist noch unklar. Auf Anfrage von Radio SRF sagen Stadtvertreter beider Städte, dass sie das Urteil zur Kenntnis genommen hätten und nun das weitere Vorgehen prüften.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 29.11.2024, 12:03 Uhr ; 

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