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Geld und Rollator
Legende: Lohn und Pflege: Das Walliser Stimmvolk entscheidet am 18. Mai. Keystone

Abstimmungen VS Abstimmung im Wallis über Mindestlohn und Langzeitpflege

Gleichzeitig mit der eidgenössischen Mindestlohn-Initiative stimmen die Walliser über eine kantonale Initiative zum gleichen Thema ab. Auch die Langzeitpflege ist Thema.

Die kantonale Initiative für den Mindestlohn haben Walliser Linke und die Gewerkschaften lanciert. Sie sieht einen Mindestlohn im Monat von 3500 Franken vor.

Der Vorschlag ist damit moderater als die nationale Initiative. Allerdings: Wenn berücksichtigt wird, dass dieser Mindestlohn 13 Mal bezahlt werden müsste, gleicht sich das dem nationalen Vorschlag wieder an. Die kantonale Initiative ist jedoch flexibler gestaltet. Sie sieht auch vor, dass dieser Mindestlohn um 500 Franken unterschritten werden kann, wenn die entsprechende Branche über einen Gesamtarbeitsvertrag verfügt.

Nicht für alle

Unter dem Mindestlohn von 3500 Franken bleiben laut diesem Vorschlag auch Studenten, die temporär arbeiten. Auch Praktikanten könnten weniger verdienen, und zwar wenn sie weniger als sechs Monate im Einsatz sind.

Trotz dieser Einschränkungen lehnen die Kantonsregierung und das Parlament die Initiative mit der Begründung ab, sie schade der Beziehung der Sozialpartner und trage den speziellen Bedürfnissen des Gebirgskantons mit seiner Landwirtschaft zu wenig Rechnung. Die Landwirtschaft im Wallis sei ein Wirtschaftszweig mit tiefer Wertschöpfung. Sie könne nicht durchgehend 3500 Franken monatlich bezahlen.

Die Sozialpartner hätten zudem den Mindestlohn in den letzten Jahren bereits erhöht, von 11.35 auf 13 Franken pro Stunde. Weitere Erhöhungen stünden an. Eine zu sture Regelung aber könne die Landwirtschaft nicht verkraften.

Das Stimmvolk entscheidet am 18. Mai.

Langzeitpflege: SP wehrt sich gegen Kostenbeteiligung

Am Abstimmungssonntag wird im Wallis noch ein weiteres Thema zu reden geben: die Langzeitpflege. Die SP Wallis wehrt sich gegen die Absicht der Kantonsregierung und des Kantonsparlamentes, dass pflegebedürftige alte Menschen sich an den Kosten für ihre Pflege in Heimen beteiligen müssen. Die Kantonsregierung stützt sich bei dieser Kostenbeteiligung auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung, das diese Beteiligung der Betroffenen vorsieht.

Weitere Informationen

Mit grosser Mehrheit hat das Walliser Kantonsparlament vor rund zwei Jahren diese Kostenbeteiligung im Gesetz über die Langzeitpflege festgeschrieben. Die Begründung damals war, dass der Grossteil dieser Kosten ja die Krankenkassen und die öffentliche Hand berappen. So sei es gerecht, dass vermögende Menschen sich auch individuell in bescheidenem Rahmen an diesen Kosten beteiligen.

Die SP Wallis begründet ihre Ablehnung dieser Beteiligung damit, dass im Wallis nicht nur Reiche von dieser Regelung betroffen wären. Das Gesetz sieht eine Kostenbeteiligung ab einem Vermögen von 100‘000 Franken vor.

Im Wallis, so die SP, gebe es viele Leute, die in jungen Jahren eine Eigentumswohnung kauften und diese im Verlauf des Berufslebens langsam abbezahlt haben. Das seien nicht reiche Leute, sondern Arbeiter, Handwerker, die sich ihr Heim sozusagen vom Mund abgespart hätten. Sie verfügten gar nicht über das Geld, um sich an den Kosten von schnell mal über 2000 Franken zu beteiligen. Die SP Wallis hat darum das Referendum gegen dieses Gesetz ergriffen und auch zustande gebracht.

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