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Pro-Komitee legt Argumente dar
Aus Tagesschau vom 28.11.2019.
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Abstimmung vom 9. Februar «Hetze gegen Homosexuelle betrifft uns alle»

  • Am 9. Februar entscheidet das Stimmvolk über die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm, die Lesben, Schwule, Trasmenschen und Bisexuelle vor Hass und Diskriminierung schützen soll.
  • Die Befürworter haben heute in Bern ihre Argumente präsentiert. Aus ihrer Sicht wäre ein Ja ein klares Zeichen gegen Homophobie.
  • Die Dringlichkeit der Erweiterung sei hoch, da die Schweiz in der europäischen Rangliste der LGBT-Freundlichkeit im hinteren Mittelfeld rangiert.
  • Auch die reformierte Landeskirche wird sich für ein Ja an der Urne einsetzen.

Mit der Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm wird aus Sicht der Befürworter eine Gesetzeslücke geschlossen. Worin diese besteht, erläuterte Salome Zimmermann, Co-Präsidentin der Lesbenorganisation LOS und ehemalige Bundesverwaltungsrichterin.

«Wer als Individuum verbal angegriffen wird, kann sich schon heute strafrechtlich wehren. Kein strafrechtlicher Schutz besteht hingegen, wenn öffentlich zu Hass oder Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen als Gruppe aufgerufen wird.» Das würde sich bei einem Ja am 9. Februar ändern.

Was bei einer Annahme verboten wäre

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Neben dem öffentlichen Aufruf zu Hass oder Diskriminierung, würde auch bestraft, wer jemandem aufgrund der sexuellen Orientierung eine Leistung verweigert, die für die Allgemeinheit bestimmt ist. Das Komitee verwies auf den Fall eines Männerpaares in Lenzburg, dessen Kinder nicht in eine Kita aufgenommen wurden. Die Kita-Leiterin habe das angeblich damit begründet, dass die Familienkonstellation «weder normal noch natürlich» sei.Gegen solches könnten sich die Betroffenen künftig wehren.

Mit der neuen Strafnorm erhielte auch ein Nachtclub Probleme, der sich zur «schwulenfreien Zone» erklärt. Bestraft werden könnte ferner ein Bäcker, der lesbischen Paaren keine Hochzeitstorten backen will. Allerdings könnte er die Dienstleistung mit anderer Begründung verweigern, etwa Überlastung, sagte Salome Zimmermann vom Komitee.

Auch könnte der Bäcker ungestraft öffentlich sagen, er sei gegen die Ehe für homosexuelle Paare. Ebenfalls nicht unter die Strafnorm fällt, was jemand in seinem Freundeskreis oder am Stammtisch äussert.

Unter Strafe gestellt würde lediglich der Aufruf zu Hass und Diskriminierung, sagte Reto Rufer von Amnesty International – wie in den meisten Ländern Europas. Dass die Schweiz bisher keine solche Regelung kenne, sei einer der Gründe für ihren schlechten Platz auf der Rangliste der LGBT-Freundlichkeit. Die Schweiz liege dort auf Rang 27 von 49 europäischen Ländern.

Das Argument der Gegner, mit der neuen Regelung erhielten Homo- und Bisexuelle «Sonderrechte», lässt das Komitee nicht gelten. Strafbar wäre die Diskriminierung aufgrund jeder sexuellen Orientierung – auch der heterosexuellen, argumentiert es.

Unterstützung der Kirche

Unterstützung erhält die LGBT-Gemeinschaft aus kirchlichen Kreisen. Die reformierte Landeskirche setzt sich für ein Ja ein. Bibelstellen zu gleichgeschlechtlichen sexuellen Praktiken sprechen aus ihrer Sicht nicht dagegen.

In der Geschichte der Religionen und Kirchen – auch in jener der reformierten Kirche – sei es immer wieder zur Unterdrückung, Diskriminierung und Diffamierung von schwulen, lesbischen und bisexuellen Menschen gekommen, stellte Michel Müller, Kirchenratspräsident der reformierten Kirche des Kantons Zürich, fest.

Deshalb trage die Kirche heute eine grosse Verantwortung. Sie habe sich zum Ziel gesetzt, bei all ihrem Wirken darauf zu achten, dass niemand diskriminiert werde – im Wissen darum, dass Worte zu Taten führen könnten.

«Hetze gegen Homosexuelle betrifft uns alle»

Die jurassische CVP-Ständerätin Anne Seydoux-Christe gab zu bedenken, Hass und Hetze gegen Homosexuelle beträfen nicht nur diese. «Sie betreffen uns alle.»

Im Zeitalter der sozialen Medien nähmen die Vorfälle zu. Der Rechtsstaat habe die Aufgabe, Minderheiten zu schützen. Es sei «absolut gerechtfertigt», die Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern.

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