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Interview mit Alex Imhof, Stadtpräsident von Laufen und Mitinitiant der Ausgleichsinitiative
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 10.02.2019. Bild: SRF
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Ausgleichs-Initiative Keine gerechtere Verteilung der Sozialhilfekosten im Baselbiet

Ausgleichs-Initiative

Kanton Basel-Landschaft: Gemeindeinitiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten

  • JA

    36.7%

    24'005 Stimmen

  • NEIN

    63.3%

    41'410 Stimmen

Gegenvorschlag zur Ausgleichs-Initiative

Kanton Basel-Landschaft: Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten

  • JA

    62.5%

    39'947 Stimmen

  • NEIN

    37.5%

    24'005 Stimmen

  • Die Ausgleichsinitiative wird im Baselbiet klar abgelehnt, der Gegenvorschlag angenommen.
  • Ein knappes Resultat mit 50.71 Prozent gibt es bei der Abstimmung über die Planungsmehrwerte.

Die sogenannte Ausgleichsintiative wurde von elf Baselbieter Gemeinden eingereicht. Sie argumentieren, dass gewisse Gemeinden überdurchschnittlich hohe Sozialkosten hätten – teils mehr als doppelt so hoch wie der kantonale Durchschnitt.

Ja zum Gegenvorschlag

Die Initiative verlangte, dass 70 Prozent der Sozialhilfekosten gleichmässig auf alle Gemeinden umverteilt werden. Die restlichen 30 Prozent würden von den einzelnen Gemeinden selbst getragen.

Die Stimmbevölkerung lehnte die Initiative mit über 60 Prozent ab und sagte stattdessen Ja zum Gegenvorschlag der Baselbieter Regierung.

Dieser sieht einen Solidaritätsbeitrag an Gemeinden mit einer sehr hohen Sozialhilfequote vor. Der Beitrag soll von allen Gemeinden mit 10 Franken pro Einwohner finanziert werden.

Mehrwertabgabe knapp angenommen

Ein knappes Ja gibt es bei der Vorlage über die Planungsmehrwerte. Hier stimmten 51.71 Prozent der Stimmberechtigten der Vorlage der Regierung und des Landrats zu.

Abgeltung von Planungsmehrwerten

Kanton Basel-Landschaft: Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten

  • JA

    50.7%

    32'496 Stimmen

  • NEIN

    49.3%

    31'585 Stimmen

Die Mehrwertabgabe beträgt 20 Prozent des Bodenmehrwerts. Baselland setzt mit dem Gesetz die minimalen Vorgaben des Bundesrechts um. Standortgemeinden erhalten 25 Prozent des Betrags.

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Die Gemeinden dürfen keine Mehrwertabgabe auf Um- oder Aufzonungen erheben
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 10.02.2019. Bild: Keystone
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Explizit verboten wird den Gemeinden jedoch, bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe zu erheben. Fast 70 der 86 Gemeinden hatten daher gegen das Gesetz gekämpft und auf Gemeindeautonomie gepocht. Eingeführt hat eine Mehrwertabgabe bereits die Gemeinde Münchenstein.

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