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Abstimmungen SO Solothurn entscheidet über Geldverteilung und Heizungsverbot

Im Kanton Solothurn steht ein wichtiger Abstimmungstag bevor: Das Stimmvolk entscheidet über den neuen Finanzausgleich. Das Geld zwischen armen und reichen Gemeinden soll neu verteilt werden. Einzelne Gemeinden haben dagegen das Referendum ergriffen.

Der Finanzausgleich soll dafür sorgen, dass finanziell benachteiligte Gemeinden von reichen Gemeinden Geld erhalten. So brauchen zum Beispiel ländliche Gemeinden oder Gemeinden mit besonders vielen sozial schwachen Menschen Unterstützung. Diesen Ausgleich wollen Regierung und Parlament im Kanton Solothurn nun neu justieren.

Schlechte Noten für die bisherige Lösung

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Umstrittene Neu-Justierung des Solothurner Finanzausgleichs (03.11.14)
08:08 min
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Hintergrund der Reform: Der direkte Finanzausgleich im Kanton Solothurn wird in einer externen Studie als sehr schlecht bewertet. Das System vermische «auf intransparente Weise» Steuerkraft und Steuerbedarf, hält die Regierung in ihrer Abstimmungszeitung fest. Zum Beispiel habe man bisher Gemeinden «belohnt», welche ein Defizit in ihrer Jahresrechnung ausgewiesen hätten.

Das Ziel der Reform: Der Finanzausgleich soll gerechter und einfacher werden. Für ärmere Gemeinden stünde künftig mehr Geld zur Verfügung. Dafür sind künftig drei Elemente geplant:

  • Ressourcenausgleich: Gemeinden mit ärmeren Einwohnern (wenig Steuergelder) erhalten Geld von Gemeinden mit reicheren Einwohnern (viel Steuergelder). Damit wird die unterschiedliche Steuerkraft pro Person ausgeglichen. Für besonders arme Gemeinden gibt es sogar noch mehr Mittel (sog. Mindestausstattung)
  • Lastenausgleich: Gemeinden mit besonders hohen Ausgaben werden entlastet. Davon profitieren Gemeinden mit besonders dünner Besiedelung (wenig Steuerzahler, aber trotzdem hohe Infrastrukturkosten), Gemeinden mit sozialen Problemen (zum Beispiel hohe Sozialhilfekosten, gilt vor allem für Agglomerationsgemeinden und Städte) und Gemeinden mit Zentrumslasten (Städte mit grossem zum Beispiel kulturellem Angebot)
  • Neugestaltung Staatsbeiträge Volksschule: Bisher subventioniert der Kanton bei Gemeinden mit schwacher Steuerkraft die Lehrerlöhne stärker als in anderen Gemeinden. Neu soll dieses System einfacher werden: Der Kanton bezahlt eine Pauschale pro Schülerin und Schüler.

Zwei Vorlagen zum NFA

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Das Stimmvolk hat über zwei Vorlagen zum Finanz- und Lastenausgleich zu entscheiden. Einerseits steht das Gesetz zur Diskusison, andererseits der sogenannte «Erlass Steuergrössen». Die Vorlagen haben einen direkten inhaltlichen Zusammenhang, müssen dem Stimmvolk aus gesetzgebungstechnischen Gründen getrennt vorgelegt werden.

Es gibt zwei Knackpunkte dieser Reform: Erstens braucht der neue Finanzausgleich mehr Geld. Die Regierung rechnet mit insgesamt 30 Millionen, die zusätzlich den armen Gemeinden zur Verfügung stehen. Davon müssten die reichen Gemeinden 15 Millionen tragen, der Kanton ebenfalls 15 Millionen. Zweitens entscheidet jeweils der Kantonsrat über die genauen Beträge, was zu Planungsunsicherheiten führen könnte.

SVP, Lehrer und Gemeinden kämpfen dagegen

Die Gegner der Vorlage sind bunt gemischt: Einige kleine Gemeinden und die Stadt Olten haben das Referendum ergriffen. Unterstützung erhalten die Gemeinden von der SVP. Die Argumente der Gegner: Die reichen Gemeinden würden geschwächt, die kleinen Gemeinden aber nicht nachhaltig gestärkt. Die Befürchtung wird geäussert, dass am Schluss zur Finanzierung des Finanzausgleichs die Steuern im Kanton erhöht werden müssten.

Auch der Solothurner Lehrerinnen- und Lehrerverband bekämpft die Vorlage: Die neue Schülerpauschale führe dazu, dass kleine Gemeinden in Zukunft auf dem Buckel der Lehrerschaft sparen werde, so die Befürchtung. Oder aber es würden ländliche Schulen verschwinden, weil das Geld nicht mehr ausreiche.

Der Kantonsrat hatte dem neuen Finanzausgleich mit 75 zu 20 Stimmen zugestimmt.

Verbot für Elektroheizungen?

Heizkörper mit Stromstecker
Legende: Heizkörper mit Stromstecker: Bis 2030 sollen sie definitiv aus Solothurner Häusern verschwinden. Colourbox

Das zweite Thema am Solothurner Abstimmungstag sind Elektroheizungen. Mit der Teilrevision des Energiegesetzes will die Regierung künftig fest installierte Elektroheizungen (Widerstandsheizungen mit und ohne Wasserverteilsystem) verbieten. Einzelne Radiatoren dürften noch bis 2030 ersetzt werden, anschliessend gilt auch für einzelne Elektroheizungen ein Verbot.

Betroffen wären laut Regierung etwa 4300 Gebäude im Kanton. Viele andere Schweizer Kantone hätten sich bereits für ein solches Verbot oder zumindest eine Bewilligungspflicht entschieden, hält die Regierung fest. Elektroheizungen gelten als Energieschleudern. Die Solothurner Regelung sieht Ausnahmen vor, zum Beispiel für Handtuch-Heizungen oder für Heizungen in Kirchen und Clubhäusern.

Die Vorlage wurde im Kantonsrat mit 56 zu 37 Stimmen angenommen. Weil das notwendige Quorum von zwei Dritteln nicht erreicht worden ist, kommt es zur Volksabstimmung.

SVP, FDP und Handelskammer wehren sich gegen das Verbot. Sie sehen darin einen Eingriff in die Eigentumsrechte von Liegenschaftsbesitzern. Hausbesitzer sollen selber entscheiden können, mit welchem System sie heizen wollen.

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