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Befürworter und Gegner der Wahlsysteme (19.02.2015)
Aus Regi LU vom 19.02.2015.
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Abstimmungen SZ Schwyz entscheidet über das Wahlsystem für das Parlament

Im Kanton Schwyz entscheidet das Stimmvolk am 8. März über ein neues Wahlsystem für die Kantonsratswahlen. Zur Auswahl stehen ein Vorschlag der SVP für ein Majorz-Verfahren und ein Gegenvorschlag von Regierung und Parlament für Proporz-Wahlen nach «Pukelsheim».

Bei der Suche nach einem neuen Wahlmodus verlangt die SVP mit einer Verfassungsinitiative, dass jede Gemeinde einen Wahlkreis bildet und in diesem das Majorz-Verfahren gilt. Gewählt sind jene Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis am meisten Stimmen holen. Jeder Gemeinde steht mindestens ein Sitz im 100-köpfigen Kantonsrat zu.

Die SVP argumentiert, dass sich das Majorzverfahren seit über 100 Jahren bewährt habe. Dieses sei einfach und für den Wähler transparent, weil dessen Stimme auf andere Wahlkreise keinen Einfluss habe. Die SVP gewichtet laut eigener Aussage die Souveränität des Wahlkreises höher als die Ansprüche von Kleinparteien.

Sitzgarantie in jedem Fall

Regierungsrat und Parlament stellen der SVP-Initiative eine andere Variante entgegen. Der Gegenvorschlag basiert auf der Berechnungsmethode «Doppelter Pukelsheim», die bereits in Zürich, Schaffhausen, Aargau, Nidwalden und Zug gilt.

Der vorgeschlagene Modus sieht vor, dass die in den Gemeinden für eine Partei abgegebenen Stimmen zuerst für den ganzen Kanton zusammengezählt werden. Dann werden die Parlamentssitze den Parteien entsprechend der Wählerstärke im ganzen Kanton zugeteilt. Jeder Gemeinde steht auch bei diesem Vorschlag mindestens ein Sitz zu.

Regierung und Parlamentsmehrheit sind der Meinung, dass nur Proporzwahlen fair seien und den Wählerwillen, die Wählerstärken der Parteien und die politischen Strömungen im Kanton genau abbilden könnten. Majorzwahlen seien nicht vereinbar mit Vorgaben von Bundesverfassung und Bundesgericht.

Eine dritte Variante

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Noch hängig ist im Kanton Schwyz eine weitere Verfassungsinitiative der Kleinparteien BDP, EVP, GLP, Grüne und SP. Sie fordern im Grundsatz ebenfalls Proporzwahlen, aber mit grösseren Wahlkreisen und ohne Sitzgarantie für Gemeinden.

Bei Ablehnung droht Notrecht

Stimmt das Volk am 8. März sowohl der Initiative wie auch dem Gegenvorschlag zu, entscheidet eine Stichfrage. Finden allerdings beide Vorlagen keine Mehrheit, muss der Regierungsrat über das weitere Vorgehen entscheiden und die Wahlen 2016 allenfalls unter Notrecht durchführen.

Der Schwyzer Kantonsrat sprach sich im Dezember 2014 mit 58 zu 34 Stimmen gegen die Majorzinitiative aus. Er befürwortete mit 61 zu 28 Stimmen den Gegenvorschlag. Die SVP steht im Abstimmungskampf alleine da. Die übrigen Kantonalparteien CVP, FDP, BDP, EVP, Grünliberale, SP und Grüne kämpfen in einem gemeinsamen Komitee für den Gegenvorschlag.

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