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Nahrungsmittel-Spekulation Schweizer Volk will kein Verbot der Nahrungsmittel-Spekulation

Volk und Stände lehnen die Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» ab. Das Nein fiel mit 59,9 Prozent deutlich aus.

Initiative gegen Nahrungsmittel-Spekulation

Eidg. Vorlage: Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

  • JA

    40.1%

    1'288'504 Stimmen

  • NEIN

    59.9%

    1'924'609 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    1.5

  • NEIN

    21.5

Wetten auf steigende oder fallende Preise von Nahrungsmitteln werden in der Schweiz nicht verboten. Volk und Stände haben die Spekulationsstopp-Initiative der Juso klar abgelehnt. Der Nein-Stimmen-Anteil lag bei 59,9 Prozent. Einzig die Kantone Basel-Stadt und Jura stimmten dem Begehren der Jungsozialisten zu – allerdings knapp mit je rund 50,5 Prozent.

Video
Roundtable zur Nahrungsmittel-Initiative
Aus News-Clip vom 28.02.2016.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 4 Sekunden.

Deutlich fiel die Abfuhr aus in den Kantonen Nid- und Obwalden, Zug, Schwyz und Appenzell Innerrhoden. Gewisse Sympathien bewiesen die Genfer, Neuenburger, Schaffhauser, Aargauer und Solothurner, wo der Ja-Stimmenanteil bei bis zu 45 Prozent lag.

Den Initianten gelang es in der letzten Phase vor der Abstimmung nicht, ihr Thema in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. Das dürfte vor allem mit den anderen Vorlagen zu tun haben: Im Abstimmungskampf dominierten die Debatten über Durchsetzungs-Initiative, Gotthard-Röhre und Heiratsstrafe. Die Urheber der Spekulationsstopp-Initiative hatten in diesem Kontext einen schweren Stand.

Hinter der Initiative standen die Jungsozialisten (Juso), SP, Grüne, Hilfswerke und Bauernorganisationen. Sie wollten nicht nur die Macht einzelner Akteure beschränken, sondern spekulative Finanzgeschäfte verbieten, die sich auf Agrarrohstoffe oder Nahrungsmittel beziehen.

Marktmacht beschränken

Mit dem Nein ist das Thema indes nicht vom Tisch. Die Regulierungspläne in anderen Ländern haben Bundesrat und Parlament dazu bewogen, Vorkehrungen zu treffen. Eine Klausel im neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Positionslimiten für Warenderivate einzuführen – eine Obergrenze für die Anzahl solcher Finanzinstrumenten, die ein einzelner Marktteilnehmer halten darf.

Allerdings ist offen, ob und wann der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch macht. Er wolle sich an der internationalen Entwicklung orientieren, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann im Vorfeld der Abstimmung. In der Pipeline ist ausserdem die Konzernverantwortungs-Initiative der Hilfswerke. Sie will Konzerne mit Sitz in der Schweiz zur weltweiten Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards verpflichten.

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