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Änderung der Verkehrsregeln So will der Bundesrat den Verkehr flüssiger machen

Vorgeschlagene Massnahmen sind unter anderen: Rechtsabbiegen bei Rot für Velos oder Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen.

Darum geht es: Der Bundesrat schlägt verschiedene Massnahmen vor, die den Strassenverkehr flüssiger und sicherer machen sollen. Die Massnahmen gehen auf mehrere Vorstösse zurück, die vom Parlament eingebracht wurden.

Rechtsvorbeifahren wird legalisiert: Der Bundesrat will das vorsichtige Rechtsvorbeifahren an Autos, die auf der Überholspur langsamer unterwegs sind, erlauben. So könne die Strassenfläche besser genutzt werden. Zudem würden dadurch Fahrstreifenwechsel reduziert, was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirke, schreibt der Bundesrat. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen bliebe demnach aber verboten.

Rettungsgasse wird zur Pflicht: Da bei Unfällen auf den Autobahnen die Blaulichtdienste oft Mühe haben, zwischen den stehenden Autos hindurch zum Unfallort zu gelangen, soll die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse rechtlich verankert werden. Die neue Vorschrift soll für Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen gelten. Sanität, Polizei und Feuerwehr soll zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen die Durchfahrt ermöglicht werden.

Video
Freie Fahrt für Blaulichtfahrzeuge
Aus Tagesschau vom 10.10.2018.
abspielen. Laufzeit 44 Sekunden.

Rechtsabbiegen mit dem Velo erlaubt: Velofahrende sollen künftig auf einer Kreuzung trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen, wenn dies entsprechend signalisiert ist. Bei einem mehrjährigen Versuch in Basel hat sich diese Regelung bewährt, so dass der Bundesrat sie jetzt ins Gesetz aufnehmen will.

Reissverschluss kommt in die Verordnung: Dies betrifft den Verkehr im Vorfeld eines Spurabbaus – zum Beispiel bei Baustellen: Das sogenannte Reissverschlussprinzip soll per Verordnung rechtlich verankert werden. So kann der Verkehrsfluss verbessert werden, ist der Bundesrat überzeugt.

Ausschank von Alkohol auf Raststätten: Nachdem National- und Ständerat letztes Jahr beschlossen hatten, das Verbot des Alkoholverkaufs und -ausschanks auf den Raststätten des Nationalstrassennetzes aufzuheben, passt der Bundesrat in seinem Entwurf die entsprechende Nationalstrassenverordnung an. Nicht davon betroffen sind Rastplätze, die über einen Kiosk oder einen Verkaufsstand verfügen: Dort ist es nach wie vor verboten, Alkohol zu verkaufen und auszuschenken.

Velofahren auf dem Trottoir: Kinder im Primarschulalter sollen mit der gebotenen Vorsicht auf dem Trottoir Velofahren dürfen. Damit will der Bundesrat die Sicherheit für die unerfahrensten Verkehrsteilnehmer erhöhen.

Parkplätze für E-Fahrzeuge und Parkgebühren: Zur Förderung der Elektromobilität soll ein Symbol geschaffen werden, das Parkfelder für E-Fahrzeuge anzeigt. Zudem soll der Geltungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» auf alle Fahrzeuge ausgedehnt werden. Gemeinden sollen künftig also auch Gebühren für Motorradparkplätze erheben können.

Geschwindigkeit mit Anhänger erhöht: Leichte Motorwagen mit Anhänger sollen auf Autobahnen oder Autostrassen künftig mit 100 Kilometern pro Stunde statt wie bisher nur mit 80 unterwegs sein dürfen. Davon betroffen sind zum Beispiel Personenwagen mit Pferdeanhängern oder Wohnwagen.

So geht es weiter: Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung gegeben. Bis zum 25. Januar 2019 können sich betroffene Organisationen und Parteien dazu äussern. Der TCS zeigt sich auf Anfrage von SRF zufrieden mit den Vorschlägen des Bundesrats. Die neuen Regelungen könnten Anfangs 2020 in Kraft treten.

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