Zum Inhalt springen
Eine altes Paar auf einem Platz.
Legende: Wie die Rentenerhöhung finanziert werden soll, lässt die Initiative offen. Keystone

AHV-Initiative Bundesrat hält höhere AHV-Renten für nicht finanzierbar

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» ab. Er empfiehlt, die Initiative des Gewerkschaftsbundes ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Die Initiative verlangt eine Erhöhung aller AHV-Renten um zehn Prozent.

Der Bundesrat hat seine ablehnende Haltung zur Volksinitiative «AHVplus» bekräftigt, welche die AHV-Altersrenten um zehn Prozent erhöhen will. Er sieht für diesen Ausbau keinen finanziellen Spielraum und verweist auf seine «Altersvorsorge 2020».

Volksbegehren und Reformpaket

Box aufklappen Box zuklappen

Das Volksbegehren kommt am 25. September an die Urne. Die Abstimmung fällt in die Herbstsession der eidgenössischen Räte. Dann diskutiert der Nationalrat erstmals über das Reformpaket Altersvorsorge 2020. Die Reform sieht eine Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und ein höheres Frauenrentenalter vor.

Die Rechnung der AHV sei heute noch knapp im Gleichgewicht, schreibt der Bundesrat. In den kommenden Jahren kämen aber die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre, also die «Babyboomer-Generation», ins Pensionsalter. Deshalb seien jährliche Defizite der AHV absehbar, schreibt er. Diese Defizite würden ohne Gegenmassnahmen bis 2030 auf 7 Milliarden Franken anwachsen.

Zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge kommt für den Bundesrat nur eine umfassende Reform in Frage. Mit der «Altersvorsorge 2020» hat er eine solche vorgelegt. Mit dieser Reform will der Bundesrat die künftige Finanzierungslücke der AHV schliessen und gleichzeitig das heutige Rentenniveau erhalten.

Druckmittel für Reformpaket

Die Volksinitiative «AHVplus – für eine starke AHV» des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds ist als Druckmittel zu den Reformplänen des Bundesrats für die Altersvorsorge gedacht. Sie verlangt eine Erhöhung aller AHV-Renten um zehn Prozent.

Gleiche Renten nächstes Jahr

Box aufklappen Box zuklappen

Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden alle zwei Jahre angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung es rechtfertigen. Für 2017 sei das nicht der Fall, teilte er nach seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit. Die Renten wurden letztmals 2015 erhöht.

Mit der Initiative würde die durchschnittliche Rente für Alleinstehende um 200 Franken im Monat erhöht, für Ehepaare um 350 Franken. Kosten würde dies rund 4 Milliarden Franken im Jahr und bis Ende 2030 rund 5,5 Milliarden Franken.

Wie die Rentenerhöhung finanziert werden soll, lässt die Initiative offen. Die Initianten sehen verschiedene Möglichkeiten. Eine davon wäre, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0,4 Prozent höhere AHV-Beiträge einzahlen. Diese liegen seit 1975 unverändert bei 8,4 Prozent, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte beitragen.

Der Ständerat hat die Anliegen der Initiative teilweise in die Vorlage aufgenommen: AHV-Renten sollen um 70 Franken aufschlagen, Ehepaar-Renten um bis zu 226 Franken. Im Nationalrat ist dieses Konzept gefährdet. Sollte die Volksinitiative angenommen werden, müsste die Reform der Altersvorsorge wohl von Grund auf überarbeitet werden.

Meistgelesene Artikel