- Der Chef der St. Galler Regionalpolizei verlässt die Kantonspolizei per Ende Januar und geht frühzeitig in den Ruhestand.
- Er war im August in einen Selbstunfall unter Alkoholeinfluss verwickelt.
Es war eine Meldung wie jede andere: Anfang August teilte die Kantonspolizei St. Gallen mit, dass ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss bei einem Selbstunfall einen Anhänger gerammt hatte. Doch die Meldung erhielt eine Wendung: «Blick» machte daraufhin publik, dass es sich beim Autofahrer um den Chef der St. Galler Regionalpolizei handelte. Nun verlässt dieser die Polizei.
Der 63-Jährige trete per Ende Januar in den vorzeitigen Ruhestand, teilt das St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement mit. Das Departement und die Kantonspolizei «begrüssen seinen Entscheid und bedauern die Umstände, die dazu geführt haben», heisst es. Der Leiter der Regionalpolizei, der derzeit krankgeschrieben ist, werde nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren.
Noch sind Fragen offen: Als der Regionalpolizei-Chef in Wartau SG den Selbstunfall baute, ergab eine Alkoholmessung einen positiven Wert. Wie hoch dieser war, ist – anders als in einer herkömmlichen Unfallmeldung – nicht bekannt. Im August hiess es, man habe keinen zweiten Alkoholtest durchführen können, weil der Verunfallte ins Spital gebracht werden musste.
Das Ergebnis der daraufhin angeordneten Blut- und Urinprobe sei nun Gegenstand des Strafverfahrens, deshalb werde der Blutalkoholwert nicht kommuniziert, schreibt das kantonale Sicherheits- und Justizdepartement heute. Geführt wird das Verfahren von einer auswärtigen Staatsanwaltschaft.
Bis zur Pension krankgeschrieben
Der Noch-Leiter der Regionalpolizei – er ist zuständig für 22 Polizeistationen, vier Stützpunkte und über 400 Polizistinnen und Polizisten – war 40 Jahre lang bei der Kantonspolizei St. Gallen tätig, seit 2019 als Leiter der Regionalpolizei. Er bleibe bis zu seiner Pension im Januar im Krankenstand. Die Leitung der Regionalpolizei sei durch die beiden Stellvertreter sichergestellt.
Die Kantonspolizei hat im Rahmen des Vorfalls zudem eine Anzeige gegen Unbekannt eingereicht. Wie es in der Mitteilung des Kantons heisst, seien interne und geheime Informationen an die Öffentlichkeit gelangt. In diesem Fall an die Medien.