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Gemeinden sind zu Gesprächen bereit – aber nicht für einen ganzen Verzicht
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 01.12.2020. Bild: Keystone
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Altersbatzen für Sozialhilfe Aargauer Gemeinden verteidigen umstrittene Sozialhilfe-Praxis

Kritik wegen Aargauer Gemeinden, die für Sozialhilfe Vorsorgegelder verlangen. Eine Gemeindevertreterin nimmt Stellung.

Sozialhilfebezüger, die von ihrer Wohngemeinde im Aargau zur Auflösung der Pensionskasse gedrängt werden - darüber hatte der Kassensturz vor einer Woche berichtet. Hintergrund: Die Gemeinden sehen das gesparte Kapital bei der Pensionskasse wie eine Erbschaft oder einen Lottogewinn an, also als Geld, das sie von den Sozialhilfeempfängern zurückfordern können.

Gesetzlich bewegen sich die Gemeinden dabei im grünen Bereich. Die Methode einiger Gemeinden ist im Aargau nicht verboten, in anderen Kantonen ist sie aber nicht erlaubt. Auch die Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) rät davon ab.

Der zuständige Aargauer Regierungsrat Jean-Pierre Gallati sagte gegenüber der Sendung Kassensturz, es sei nicht optimal, dass Altersguthaben aufgebraucht werden müssten. Die Regierung prüfe eine Änderung des Gesetzes – nach Absprache mit den Gemeinden.

Jeden Fall einzeln betrachten

Stellvertretend für die Aargauer Gemeinden nimmt nun Renate Gautschy Stellung, als Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung. Sie habe ein gewisses Verständnis für das Vorgehen, sagt Gautschy gegenüber SRF. Jeder Fall müsse jedoch einzeln betrachtet werden. «Es nützt nichts, wenn man das Geld zurückholt und später muss man es wieder geben.» Dies, wenn ehemalige Sozialhilfebezüger im Alter wieder Unterstützung benötigen, weil die Pensionskasse fehlt.

Nur: Diese Ergänzungsleistungen finanziert der Kanton und nicht die Gemeinden. Gautschy will die Praxis der Gemeinden mit dem Einzug der PK-Gelder denn auch nicht einfach verbieten. Man müsse abklären, ob es sich dabei nur um wenige Fälle handle oder es viele gravierende Beispiele gebe. Sie selbst glaubt, dass dies nur sehr selten vorkommt.

Weiter Geld zurückfordern

Zudem sollen die Gemeinden auch weiterhin Geld zurückverlangen können. Wenn Sozialhilfebezüger sehr grosse Pensionskassen-Guthaben aufweisen, Versicherungsleistungen oder Erbschaften ausbezahlt werden oder sich die finanzielle Situation durch einen Zusammenzug ändert zum Beispiel. Die Gemeindeammänner-Vereinigung will der Regierung nun ihre Überlegungen zum Thema mitteilen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 1.12.2020, 17:30 Uhr;

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