- Ein Aargauer Polizist warnte seine Familie vor einer Terrordrohung, von der er aus dem Polizeisystem erfahren hatte.
- Das Obergericht bestätigt nun ein Urteil der Vorinstanz.
- Der Polizist ist der Amtsgeheimnisverletzung schuldig.
Darf ein Polizist seine Angehörigen vor einer möglichen Gefahr warnen? In einem solchen Fall urteilte das Aargauer Obergericht.
Warnung vor Terrorangriff
Wohlen an einem Abend im April 2024. Bei der Polizei ging eine Terrordrohung gegen ein Fitnesscenter in der Gemeinde Wohlen ein. Angeblich warnte der Islamische Staat vor einem Anschlag. Die Drohung löste einen grösseren Polizeieinsatz aus. Das Fitnesscenter wurde evakuiert. Nach einigen Stunden gab die Polizei Entwarnung.
Mehrere Stunden zuvor: Kurz nach dem Eingang der Drohungsmeldung entdeckte ein Regionalpolizist den Eintrag dazu im Polizeijournal. Er war zu diesem Zeitpunkt daheim und sah die Meldung auf seinem Laptop. Die Situation in Wohlen war noch unklar.
Der Mann wies seine Partnerin an, ihre Tochter anzurufen und sie zum Heimkommen aufzufordern. Die Tochter hielt sich oft in Wohlen auf. An diesem Abend war sie dort in einer Tanzschule. Sie informierte ihre Tanzgruppe und die Leiterin. Daraufhin verbreitete sich die Nachricht einer möglichen Schiesserei in Wohlen.
Tochter war nicht in Gefahr
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Polizisten Anklage wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, das Bezirksgericht Bremgarten verurteilt ihn deswegen. Der Mann habe nicht abgeklärt, wo genau sich die Tochter seiner Partnerin aufgehalten habe. Diese habe sich nämlich nicht in Gefahr befunden.
Der Polizist sah sich unschuldig. Er habe keine Geheimnisse weitergegeben. Seine Lebenspartnerin sei in Panik geraten und habe ihrer Tochter selber etwas von einer möglichen Schiesserei erzählt. Der Fall ging darum weiter ans Aargauer Obergericht.
Polizist hätte selber anrufen sollen
Das Obergericht argumentiert nun aber wie bereits die Vorinstanz. Es sei verständlich, dass sich der Mann Sorgen gemacht habe und wollte, dass die Tochter heimkommt. Er hätte sie aber selber anrufen und dies nicht seiner Partnerin überlassen sollen – mit den geheimen Polizeiinformationen. Dann hätte er auch gemerkt, wie weit das Tanzstudio in Wohlen vom bedrohten Fitnesscenter entfernt ist. Als erfahrener Polizist hätte er dies alles wissen müssen, so das Gericht.
Zudem hat der Mann laut dem Gericht in Kauf genommen, dass seine Verletzung des Amtsgeheimnisses Panik auslösen könnte. Auch der Einsatz der Polizei hätte damit gestört werden können.
Das Aargauer Obergericht bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts und verurteilt den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von gut 10'000 Franken. Dazu kommen eine Busse von 2600 Franken und die Gerichtskosten von fast 4800 Franken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor Bundesgericht gezogen werden.