SRF News: Mit dem neuen Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) wollte der Bundesrat den Schutz für Anleger nach der Finanzkrise von 2008 verbessern. Kritiker sagen nun, es tue eher das Gegenteil.
Jan Baumann: So pauschal würde ich das nicht sagen. Das Ziel des Bundesrats war es, die Kundinnen und Kunden klar besser zu schützen als heute. Der Weg dorthin führt – so zumindest die Idee – über mehr Transparenz zugunsten der Kunden. Zumindest in dieser Hinsicht bringen die neuen Regelungen gewisse Fortschritte. Das heisst aber nicht, dass man für die Transparenz nicht einiges mehr hätte tun können.
Was heisst Transparenz?
Neu gibt es sogenannte Basis-Informationsblätter für Finanzprodukte, die zur Auswahl stehen. Sie weisen auf die Risiken hin, die Kunden mit einem Anlageprodukt eingehen. So wird es für sie einfacher, vor einem allfälligen Kauf verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen.
Gerade in dieser Hinsicht wollte der Bundesrat die Anleger deutlich besser schützen.
Das stimmt. Die Finanzbranche hat beim Lobbying ganze Arbeit geleistet. Das Parlament ist ihr schliesslich sehr weit entgegengekommen. Einige gute Vorschläge des Bundesrats zur Verbesserung des Kundenschutzes sind so auf der Strecke geblieben. Nun fühlen sich die Banken mit den neuen Bestimmungen im Grossen und Ganzen einigermassen wohl. Die Ratslinke und die Vertretenden des Konsumentenschutzes hingegen sind klar unzufrieden.
Hätte das Gesetz so Chancen, von der EU als gleichwertig anerkannt zu werden – die Voraussetzung für einen freien Marktzugang der Schweizer Finanzbranche zur EU?
Das dürfte ziemlich schwierig werden, diese Anerkennung von der EU-Kommission zu bekommen. Es gibt Rechtsexperten, die sagen, die neuen Schweizer Bestimmungen seien mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr wirklich gleichwertig mit Regeln, die ab Anfang 2018 in der EU gelten. Dafür seien sie zu milde mit den Banken. Wenn die EU dereinst zum Schluss käme, die Schweizer Bestimmungen seien zu lax, hätten vor allem die Banken selbst ein Problem, denn sie legen grossen Wert darauf, einen möglichst freien Marktzugang in den EU-Ländern zu erhalten.
Woran wird sich die EU vor allem stören?
Etwa an den Bestimmungen zu den sogenannten Kickbacks. Das sind Provisionen, die ein Vermögensverwalter für sich behalten kann, wenn er das Produkt einer anderen Bank an einen Kunden vermittelt. In der EU sind Kickbacks verpönt. Das neue Schweizer Gesetz ist deutlich liberaler. Hier darf der Vermögensverwalter auch künftig grundsätzlich einen Kickback annehmen, aber nur wenn der Kunde darüber informiert ist und auch zustimmt oder aber diese Provision am Ende weitergeleitet bekommt. Kritiker sagen nun, das sei wohl kaum gleichwertig mit den scharfen EU-Vorschriften.
Wird die EU mit der Schweiz streng oder grosszügig sein?
Die EU wird sehr genau und kritisch prüfen, ob sie der Schweiz entgegenkommen will, denn derzeit verhandelt sie mit Grossbritannien über den Brexit. Natürlich wollen die Briten auch, dass ihre Finanzgesetze nach dem EU-Austritt als gleichwertig anerkannt werden. Macht nun die EU gegenüber der Schweiz voreilig Konzessionen, kann sie nicht mehr so hart mit Grossbritannien verhandeln. Das wäre taktisch ungeschickt. Für die Schweiz macht dieser Umstand die Ausgangslage natürlich schwieriger. Die Gefahr besteht, dass ein ausgesprochen bankenfreundliches neues Gesetz die starke Stellung des Schweizer Finanzplatzes am Ende nicht verbessert, sondern eher verschlechtert.
Das Gespräch führte Roman Fillinger.