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Debatte im Nationalrat Zähes Ringen um Finanzdienstleistungsgesetz

Der Anlegerschutz werde damit verschlechtert. Es führe zu mehr Bürokratie, hiess es. Doch am Ende gab es doch ein Ja.

  • Mehr als acht Stunden hat der Nationalrat zwei neue Gesetze beraten: das Finanzdienstleistungs- und das Finanzinstitutsgesetz (Fidleg und Finig).
  • Für Konsumentenschützer und die Ratslinke wird der Anlegerschutz mit den beiden Vorlagen verschlechtert. Die Ratsrechte monierte, sie führten zu mehr Bürokratie.
  • Am Ende hat dennoch eine Mehrheit die Vorlagen angenommen – mit einigen Abschwächungen. Die Räte sind dabei den Empfehlungen ihrer Kommission gefolgt.
  • Das Fidleg wurde mit 125 Ja- zu 63 Nein-Stimmen und das Finig mit 125 Ja- zu 64 Nein-Stimmen und je zwei Enthaltungen gutgeheissen. Nun ist der Ständerat wieder am Zug.

Anlegerinnen und Anleger haben in der Finanzkrise 2008 mit fragwürdigen Anlageprodukten Milliarden verloren. Damit so etwas nicht wieder geschieht, hat der Bundesrat im Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) ursprünglich eine ganze Reihe von Schutzmassnahmen vorgeschlagen.

Zum Beispiel hätten Sammelklagen gegen fehlbare Anlageberater möglich werden sollen. Ein Fonds wäre für die Prozesskosten aufgekommen. Doch nach heftiger Kritik hat der Bundesrat die neuen Instrumente wieder zurückgezogen. Der Ständerat hat das Fidleg daraufhin weiter abgeschwächt. Heute nun hat der Nationalrat dem Gesetz noch einmal einige Zähne gezogen.

«Trauerspiel in mehreren Akten» für die SP

Von einem «Trauerspiel in mehreren Akten» spricht SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo: «Mit der Vorlage wird in verschiedenen Bereichen der Anlegerschutz klar verschlechtert.» Nur wer reich sei, könne sich damit gegen Finanzdienstleister wehren, die riskante Anlagevehikel empfohlen hätten: «Wer nicht vermögend ist, hat weiterhin kaum eine Chance, zum Recht zu kommen.»

Hinter der Bühne hätten die Banken und Vermögensverwalter das grosse Geschütz aufgefahren, so Birrer-Heimo. Es sei zudem mehr als fraglich, ob die EU die Regeln als äquivalent anerkennen werde.

Wer nicht vermögend ist, hat weiterhin kaum eine Chance, zu seinem Recht zu kommen.
Autor: Prisca Birrer-Heimo SP-Nationalrätin

Doch das ist Ansichtssache. Für Daniela Schneeberger von der FDP werden mit dem Fidleg zum Beispiel Finanzprodukte besser dokumentiert, weil neu ein Basisinformationsblatt an potentielle Anleger abgegeben werden muss, das über die Risiken aufklärt. Das Gesetz sei auf ein «erträgliches Mass» reduziert worden. Sie ist sicher: «Fidleg bringt eindeutige Verbesserungen für den Konsumenten.»

Wobei der Nationalrat just in diesem Punkt nun für eine Ausnahme stimmte: Ein Prospekt soll nur erforderlich sein, wenn sich das öffentliche Angebot an mehr als 500 Anleger richtet oder 2,5 Millionen Franken in einem Jahr übersteigt. Laut Bundesrat und Ständerat läge die Grenze bei 150 Anlegern und 100'000 Franken.

Ratsrechte verlangt weitere Entschlackung

Bankenvertreter ihrerseits sind sich nicht zufrieden mit der Vorlage – aber im Unterschied zur Ratslinken aus genau gegenteiligen Gründen: Ihnen bringt das Gesetz zu viele neue Regeln, die unnötig seien. Bankier Thomas Matter von der SVP kritisiert: «Es ist ein weiterer Ausbau der Regulierungen und der Bürokratie.»

Das Finanzdienstleistungsgesetz ist ein weiterer Ausbau der Regulierungen und der Bürokratie.
Autor: Thomas Matter SVP-Nationalrat

Die Redner der bürgerlichen Parteien zeigten sich dagegen zufrieden. Das Parlament habe die Vorlage entschlackt, sagte Leo Müller (CVP/LU). Der Finanzplatz dürfe nicht erstickt werden. Der Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher sprach von einer befriedigenden Lösung ohne «swiss finish».

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