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Anpassung des Strafgesetzes Nationalrat will Gewalt gegen Polizisten härter bestrafen

  • Gewalttaten gegenüber Vertretern von Blaulichtorganisationen, Behördenleuten und Zugpersonal sollen härter bestraft werden.
  • Der Nationalrat hat zwei parlamentarischen Initiativen mit 109 zu 77 Stimmen Folge gegeben.
  • Die Vorstösse fordern Anpassungen des Strafgesetzbuches.

Sie stammen aus der Feder des früheren Aargauer BDP-Nationalrats Bernhard Guhl und von Marco Romano (CVP/TI). Begehen «zusammengerottete Haufen» die Taten, müssten alle Beteiligten mit Freiheits- oder Geldstrafen bestraft werden, verlangen die Initiativen zudem.

«Spürbare Verschärfung» nötig

Die Mehrheit der Rechtskommission empfahl beide Vorstösse zur Annahme. Diverse Fälle von Gewalt gegen Staatsangestellte erforderten eine «spürbare Verschärfung» der Strafandrohungen, schrieb sie. «Es muss etwas geschehen», sagte Sprecher Philipp Matthias Bregy (CVPO/VS).

Die Ständeratskommission dagegen hatte die Vorstösse abgelehnt. Sie war der Meinung, dass das Anliegen im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen geprüft werden solle. Auf diese Vorlage verwies auch die Rechtskommission des Nationalrats, wollte die Angelegenheit aber vorantreiben.

Polizisten
Legende: Eine Mehrheit des Nationalrats sprach sich für härtere Strafen bei Gewalt gegen Blaulichtbehörden aus. Keystone

«Leider häufen sich die Fälle von Gewalt gegen Behörden und Beamte, und die Taten werden immer brutaler», sagte Heinz Siegenthaler (BDP/BE) zur ersten Initiative. Initiant Romano erinnerte an einen Vorfall in Zürich, bei dem am Freitag ein Autofahrer eine Polizistin angefahren, mitgeschleift und lebensgefährlich verletzt hatte.

Vorfälle gebe es auf allen Stufen – gegen Personal von Bund, Kantonen und auch Gemeinden, sagte Romano. Die Angegriffenen litten physisch und psychisch unter den Folgen der Gewalttaten. Seit allzu langer Zeit antworte das Sanktionenrecht nicht auf das Phänomen.

Nicht vorgreifen

Eine von Sibel Arslan (Grüne/BS) angeführte Minderheit wollte die Initiativen ablehnen. Es frage sich, ob ein höheres Strafmass das geeignete Mittel gegen Gewalt gegen Staatsvertreter sei, gab Arslan zu bedenken. Die Tatbestände zum Schutz von Leib und Leben seien anwendbar.

Mit den vorgeschlagenen Neuerungen könnten Gerichte leichte Tatbestände nicht mehr adäquat bestrafen. Die Minderheit verwies ebenfalls auf die Strafrahmenharmonisierung. Dieser Debatte sollte nicht vorgegriffen werden, sagte Arslan. Die Initiativen gehen nun an den Ständerat. Er muss zustimmen, bevor ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden kann.

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