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Erfolg lohnt sich nicht: Diskussion über Finanzausgleich
Aus 10 vor 10 vom 07.05.2019.
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Anpassungen im Finanzausgleich Bergkantone geben nach – Geberkantone atmen auf

Erstes Traktandum bei der Sondersession war der Finanzausgleich. Der Nationalrat liess sich nach langem Ringen auf einen Kompromiss ein.

Darum geht es: Die Summen, die die reicheren Geberkantone den ärmeren Nehmerkantonen im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) jedes Jahr bezahlen müssen, werden immer höher. Deshalb haben sich Bund und Kantone auf einen neuen Finanzausgleich geeinigt. Mit diesem sollten die Geberkantone künftig 220 Millionen Franken weniger in den Finanzausgleich einbringen müssen. Der Ständerat hatte den Kompromiss bereits in der Wintersession abgesegnet. Doch in der nationalrätlichen Finanzkommission schlug ihm Widerstand seitens der Bergkantone entgegen. Im Nationalrat wurde ausgiebig über die verschiedenen Änderungsanträge debattiert.

Maurer gestikuliert im Nationalrat
Legende: «Es geht um die Nation, es geht um Finanzen, und es geht um den Ausgleich», sagte Finanzminister Ueli Maurer. Der NFA sei wichtig für den Zusammenhalt des Landes. Keystone

Das entschied der Nationalrat: Zahlreiche Parlamentarier stellten das von Bund und Kantonen erzielte Verhandlungsergebnis infrage. Doch der Kompromiss hielt den Angriffen letztendlich doch stand: Nach rund vier Stunden stimmten 183 Räte dem Kompromissvorschlag in der Gesamtabstimmung zu. Nur drei stimmten dagegen, fünf enthielten sich.

So funktioniert der Finanzausgleich

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Der Nationale Finanzausgleich (NFA) regelt seit 2008 die Ausgleichszahlungen zwischen armen und reichen Kantonen und die entsprechende Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und dem Bund. Dies geschieht mittels dreier Ausgleichstöpfe.

  1. Ressourcenausgleich: Ausgleich von Unterschieden in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone.
  2. Lastenausgleich: Ausgleich von geografisch-topografischen und soziodemografischen Lasten, die Kantone tragen, je nachdem, ob sie vor allem städtisch oder ländlich geprägt sind.
  3. Härteausgleich: Er stellt bis 2035 sicher, dass keine ressourcenschwachen Kantone wegen der Umstellung auf das neue Ausgleichssystem finanziell schlechter gestellt werden.

Der NFA wird, Stand jetzt, alle vier Jahre auf seine Wirksamkeit hin überprüft.

Umstritten war in der grossen Kammer vor allem die Verwendung der Bundesgelder in der Höhe von 280 Millionen Franken, die bei der Anpassung des Finanzausgleichs eingespart würden. Sie sollen nun wie geplant zur Hälfte zur Unterstützung der Nehmerkantone verwendet werden, die wegen der Reform Einbussen in Kauf nehmen müssen. Mit der anderen Hälfte soll der soziodemografische Ausgleichstopf aufgestockt werden. Ein Teil kommt damit den städtischen Kantonen mit hohen Zentrumslasten – sprich: Kosten wegen Arbeitslosen, alten und armen Menschen – zugute. Diese haben im Vergleich zu den Bergkantonen bisher zu wenig Mittel aus diesem Topf erhalten.

So geht es nun weiter: Die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über den Lasten- und Finanzausgleich geht nun zurück an den Ständerat. Als einzige Differenz bleibt allerdings nur eine Koordinationsbestimmung zur STAF-Vorlage, über die am kommenden 19. Mai an der Urne entschieden wird.

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Folgen der Neuerungen beim NFA: Zürich zahlt rund 100 Millionen weniger, Bern bekommt über 120 Millionen weniger
aus Echo der Zeit vom 07.05.2019.
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