- Mehrere Teilnehmer des missglückten Feuerlaufs auf der Halbinsel Au haben gegen den Veranstalter Anzeige erstattet.
- Der mögliche Tatbestand lautet fahrlässiger Körperverletzung.
Mitte Juni haben sich gleich 25 Personen bei einem Feuerlauf-Event Verbrennungen an den Füssen zugezogen. 13 Teilnehmende mussten im Anschluss aufgrund schwerer Verletzungen gar ins Spital gebracht werden.
Nach dem Zwischenfall hatten die Geschädigten drei Monate Zeit, um bei der Polizei eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung einzureichen. Einige der Verletzten sollen dieser Möglichkeit nachgekommen sein, wie die Kantonspolizei Zürich am Mittwoch bestätigte.
Ungewisse Anzahl an Strafanzeigen
Wie viele Personen Strafanzeige eingereicht haben, kann die Kantonspolizei nicht genau beziffern. Nicht alle verletzten Teilnehmenden würden im Kanton Zürich leben. So bestehe die Möglichkeit, dass auch in anderen Kantonen Anzeigen erstattet worden sei. Nun muss die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis entscheiden, ob gegen den Veranstalter des Feuerlauf-Events ein Verfahren eröffnet wird.
Im Juni war sich der Veranstalter keiner Schuld bewusst, man habe sogar gewartet, bis die Temperatur der Kohlen unter 500 Grad gelegen habe. Normalerweise sei ein Gang über die glühende Unterlage sogar bei 700 Grad möglich.
Richtig ausgeführt sollte man unverletzt bleiben
Normalerweise ziehen sich die Teilnehmenden eines Feuerlaufs keine Verletzungen zu. Der Gang über die glühenden Kohlen wird als Ritual betrachtet. Ausschlaggebend für einen sicheren Lauf sind die verwendete Holzart, die gelaufene Geschwindigkeit und die Tageszeit. Es soll von grosser Wichtigkeit sein, die Glut sehen zu können.