Wird eine Durchführung der Landsgemeinde 2022 nur mit einem Covid-19-Zertifikat möglich sein? Ein Innerrhoder Bürger versucht dies zu verhindern – und hat dafür eine Einzelinitiative beim Kanton eingereicht.
Wenn sich herausstellen sollte, dass nur Geimpfte an die Landsgemeinde können, dann muss der Innerrhoder Souverän entscheiden.
Spätestens Ende Juni sollen für alle Schweizerinnen und Schweizer Covid-Zertifikate zur Verfügung stehen. So hat es der Bundesrat angekündigt. Damit können Personen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind, von Lockerungen profitieren.
Der Innerrhoder Unternehmer Josef Rechsteiner befürchtet nun, dass das Covid-19-Zertifikat auch bei politischen Veranstaltungen wie der Landsgemeinde zum Einsatz kommen könnte.
Ergänzung in der Kantonsverfassung
Darum hat Rechsteiner eine Einzelinitiative eingereicht, die verlangt, dass die Innerrhoder Stimmberechtigten ohne den Nachweis des Covid-Zertifikats an der Landsgemeinde teilnehmen können und dies bereits – wenn es denn eine gibt – auf die nächste Landsgemeinde hin im Frühling 2022. Dass die Stimmbürgerschaft an der Landsgemeinde ohne Covid-Zertifikat teilnehmen kann, soll neu in der Kantonsverfassung stehen.
Ein Covid-Zertifikat als Bedingung dafür, dass man am wichtigsten politischen Tag des Jahres teilnehmen darf – ist eine solche Beschränkung für die Teilnahme an der Landsgemeinde überhaupt rechtens? «Nein», sagt dazu Felix Uhlmann, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich.
Ich glaub nicht, dass es rechtlich zulässig ist, ein Zertifikat zu verlangen.
Uhlmann kann es sich nicht vorstellen, dass Personen ohne Zertifikat ausgeschlossen würden, wenn ein vergleichbares Schutzniveau mittels Tests und Masken erreicht werden könne. Darum glaube er nicht, dass es rechtlich zulässig sei, ein Zertifikat zu verlangen.
Politischer Prozess beginnt
Im Moment ist noch unklar, ob der Bundesrat für die Landsgemeinde den Einsatz des Covid-Zertifikats überhaupt als zwingend erachtet.
In einem ersten Schritt wird der Innerrhoder Grosse Rat über die Gültigkeit der Einzelinitiative entscheiden. Erweist sie sich als gültig, wird das Geschäft inhaltlich beraten und mit einem entsprechenden Antrag an die Landsgemeinde überwiesen.