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Apple-Aktivierungssperre Diebstahlschutz macht Geräte im Fundbüro unverkäuflich

Das Wichtigste in Kürze

  • In Apple-Geräten kann eine Diebstahlsperre installiert werden. Wird ein Smartphone, Tablet oder Laptop verloren oder gestohlen, kann es von fern geortet und gesperrt werden.
  • Wird die Sperre bei einem Verkauf (oder Verlust) nicht freigeschaltet, kann es der Käufer (oder Finder) nicht aktivieren – das Gerät ist nutzlos.
  • In Fundbüros lagern darum zahlreiche Geräte, welche zwar funktionsfähig wären, von dieser «Aktivierungssperre» aber lahmgelegt sind. Sie sind Elektroschrott.

Ein vermeintliches Schnäppchen sorgte bei einem Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» für grossen Frust: Übers Internet kaufte er günstig ein gebrauchtes, aber gut erhaltenes iPad Mini. Ein Gerät, das in einem Fundbüro nicht mehr abgeholt worden war. Schnell habe er aber festgestellt, dass er es nicht benutzen könne, denn es sei durch eine Aktivierungssperre blockiert gewesen.

Audio
Apple-Diebstahlsperre macht Geräte im Fundbüro oft unverkäuflich
aus Espresso vom 11.06.2018. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 11 Sekunden.

Ohne Vorbesitzer oder Quittung geht nichts

Für eine Entsperrung benötigt man den iCloud-Benutzernamen und das Kennwort des Vorbesitzers. Oder man weist im Apple-Laden die Original-Kaufquittung vor. In diesem Fall war weder das eine noch das andere vorhanden. Apple liess den Second-hand-Käufer deshalb abblitzen.

Eigentlich eine sinnvolle Sache…

Die Aktivierungssperre ist eigentlich eine sinnvolle Sache: Ist «Mein iPhone suchen» bei den Einstellungen aktiviert, lässt sich das Handy bei Verlust oder Diebstahl von einem anderen Gerät über die «iCloud» orten. Und der Dieb kann damit nichts anfangen. Die Sperre führt dazu, dass ein Gerät unbenutzbar wird.

… für seriöse Second-Hand-Verkäufer aber ein grosser Ärger

Bei ihm stapeln sich die Apple-Geräte, die wegen der Sperre unbrauchbar sind: «Über 1000 sind es unterdessen», sagt Roland Widmer, Geschäftsführer von «fundsachenverkauf.ch». Ein Zürcher KMU, welches tausende von Fundsachen aus verschiedenen Fundbüros aufkauft und in einem Laden und übers Internet weiterverkauft.

Vor dem Verkauf checke er bei jedem Gerät mit der Polizei ab, ob es sich nicht um Diebesgut handle. Widmer ärgert sich: «Das ist doch auch ein ökologischer Unsinn: Diese Geräte funktionieren eigentlich noch tipptopp und sind nun zum Verschrotten verdammt.» Er könne solche Geräte nur noch als Ersatzteil-Lieferanten verkaufen.

Vergeblicher Gang vor den Friedensrichter

Schon seit Jahren versucht Widmer vergeblich, den Apple-Konzern dazu zu bewegen, seine harte Haltung in dieser Sache für seriöse Zweitverwerter wie ihn zu lockern. Er stand auch schon mit dem Chef von Apple Schweiz vor dem Friedensrichter.

Auch hier scheiterte Widmer: Der Apple-Mann habe nur gesagt, er sei gar nicht für die Sache zuständig. Er müsse sich an den Europa-Hauptsitz von Apple in Irland wenden und dort allenfalls klagen. «Dafür haben wir natürlich das Geld nicht», so Widmer. Sein Verdacht: Apple erschwere den Second-Hand-Verkauf nur, um noch mehr neue Geräte verkaufen zu können.

Apple: Schutz der Kunden höher gewichtet

Bei Apple weist man diesen Vorwurf zurück. Es gehe um die Sicherheit und den Schutz der Kundendaten – das habe bei Apple oberste Priorität, schreibt die Medienstelle in einem Mail an «Espresso». Und deshalb werde man die hohe Hürde fürs Entsperren eines Gerätes auch so belassen. Würde man diesen wertvollen Diebstahlschutz lockern – für wen auch immer - hätte Apple ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, erklärt eine Sprecherin danach noch am Telefon.

Digitalfachmann: «Vereinfachung wäre möglich»

SRF-Digitalredaktor Jürg Tschirren hat Verständnis für die Haltung von Apple. Würden die Vorschriften gelockert, dann würde das weltweit nicht nur seriösen Weiterverkäufern wie «Fundsachen.ch» Tür und Tor öffnen, sondern auch den Dieben: «Jemand anders könnte einfach behaupten, dass er das Gerät gefunden hat. Und er könnte dann unter Umständen mit dem entsperrten Handy auf Persönliches wie E-Mails, Fotos oder Notizen zugreifen, wenn diese nicht gelöscht wurden.»

Andererseits, findet Tschirren, wäre es für Apple technisch durchaus möglich, die Entsperrungsprozedur immerhin einfacher zu machen. Weil das Unternehmen selbst nichts davon hätte – profitieren würden ja Wiederverkäufer wie «Fundsachen.ch» – fehle aber wohl einfach der Anreiz.

Tipps zum Kauf und Verkauf von gebrauchten Apple-Geräten

Kauf:

  • Unbedingt vor dem Kauf prüfen, ob das Gerät eine Aktivierungssperre hat und alle bisherigen Daten und Einstellungen gelöscht wurden. Ein gesperrtes Gerät ist unbrauchbar.
  • Nur der Verkäufer/Vorbesitzer kann die Sperre deaktivieren. Im Apple-Shop ist dafür eine Quittung nötig, dann hilft einem der Apple-Supporter.

Verkauf:

  • Zuerst ein Back-up machen, damit die Daten und Einstellungen gesichert sind, und damit man sie beim neuen Gerät wieder importieren kann. Verbindung zu Geräten, die mit dem iPhone oder iPad verbunden sind, wie etwa eine Apple-Watch, trennen.
  • Nicht vergessen: Abmelden bei iCloud (Apple-Store und iTunes), damit der neue Käufer das Gerät auch benutzen kann.
  • Unter «Einstellungen» und «Allgemein» alles löschen und zurücksetzen.
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