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Tankstelle mit Poster, auf dem «Bratwürste legalisieren» steht.
Legende: Cervelats dürfen verkauft werden, Bratwürste nicht. Das ist Unsinn, sagen die Befürworter. Keystone

Arbeitsgesetz «Beseitigung eines bürokratischen Unsinns»

Es gehe hier um die Beseitigung eines bürokratischen Unsinns – nicht um eine Liberalisierung des Arbeitsgesetzes, argumentieren die Befürworter. Das Resultat sei deshalb auch kein Grund für einen Freudentanz.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann zeigt sich nach dem Abstimmungsresultat zufrieden: «Das Arbeitspunkt wird in einem Punkt entschlackt, ohne dass die wesentlichen Prinzipien verletzt werden.» Doch die Hoheit der Ladenöffnungszeiten bleibe bei den Kantonen. Diese müssten einen 24-Stundenbetrieb erst zulassen.

Die Korrektur im Arbeitsgesetz entspreche neuen Konsumbedürfnissen in der Bevölkerung. Das ändere aber nichts an den Grundsätzen für Nacht- und Sonntagsarbeit. «Es geht jetzt nicht darum, einen 24-Stunden-Arbeitstag einzuführen», sagt Schneider-Ammann. Es gehe auch nicht um einen generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Am Grundsatz des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot solle nicht gerüttelt werden.

Von einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten wollen auch die anderen Befürworter der Arbeitsgesetz-Revision nicht sprechen. «Viele Leute interpretieren in diese Frage mehr hinein, als wirklich drin ist», sagt BDP-Nationalrätin Ursula Haller. Zwar gebe es Parlamentarier, die eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten befürworteten. Doch das sei für sie kein Thema.

Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV), ist erfreut, dass sich der Souverän nicht von der «Desinformationskampagne» der Gegner habe blenden lassen. «Sie haben versucht, das Gespenst der 24-Stunden-Gesellschaft an die Wand zu malen, dabei ist es immer nur um das Sortiment gegangen.»

«Arbeitszeiten ausschöpfen»

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Auch die im Parlament hängigen Vorstösse haben laut Bigler nicht die Liberalisierung der Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten zum Ziel. Vielmehr gehe es darum, die im Arbeitsgesetz vorgesehenen Arbeitszeiten auszuschöpfen. «Der Bürger hat genug davon, vom Staat mit irgendwelchen unsinnigen Vorschriften drangsaliert und am Gängelband gehalten zu werden», sagte Bigler.

Seiner Meinung nach ist das Personal dank Gesamtarbeitsverträgen genügend geschützt. «Niemand muss länger arbeiten. Im Gegenteil, es werden neue Arbeitsplätze geschaffen», sagte der SGV-Direktor.

«Kein Grund für Freudensprünge»

Das Stimmvolk habe verstanden, dass es bei der Revision des Arbeitsgesetzes nicht um eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gegangen sei, sagt auch der Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher, auf dessen Vorstoss die Revision ursprünglich zurückgeht. Allenfalls könne von einer Flexibilisierung gesprochen werden. Vor allem ging es laut Lüscher aber darum, einen «bürokratischen Unsinn» zu beseitigen. Insofern sei das Abstimmungsresultat auch kein Grund für Freudensprünge.

Geschäftsführerin Susanna Gubelmann hat ihre Tankstelle in Zürich-Wiedikon bereits 1997 in einen 24-Stunden-Betrieb umgewandelt – als eine der ersten der Schweiz. Sie freut sich über das Ja. Es sei unsinnig, dass man nachts Teile des Sortiments abdecken müsse, obwohl das Personal vor Ort sei.

Und Personal gebe es genug, das in der Nacht arbeiten wolle, sagt Gubelmann über den Vorwurf der Gegnerschaft, man zwinge Arbeitnehmer zur Nachtarbeit. «Viele Studenten oder auch Mütter sind froh um solche Jobs.»

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