Die Gegner des neuen Arbeitsgesetzes wollen nach dem Ja des Volkes die Befürworter in die Pflicht nehmen.
Wirklich bloss 24 Shops betroffen?
Während des ganzen Abstimmungskampfes hätten Befürworter behauptet, dass nur genau 24 Shops von der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten betroffen sein würden. Das schreiben die Organisationen der Sonntagsallianz, hinter der Gewerkschaften, Kirchen und Arbeitsmediziner stehen. Sie verlangen nun, dass einzig und allein die genannten 24 Shops von der Aufweichung des Arbeitsgesetzes profitieren dürfen.
«Insbesondere nehmen wir auch Bundesrat Schneider-Ammann beim Wort, der in der «Arena» öffentlich mehrfach versichert hat, dass am Grundsatz des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbotes nicht gerüttelt werden soll», schreibt die Allianz.
Corrado Pardini, Geschäftsleitungsmitglied bei der Gewerkschaft Unia, sieht in den 44 Prozent Nein-Stimmen eine klare Gegnerschaft der Liberalisierung. «Das ist zwar die Minderheit – aber eine satte Minderheit», sagt Pardini. Den Gegnern sei es aber gelungen, die Sortimentsfrage in den Mittelpunkt zu rücken – auf Kosten der verschlechterten Arbeitsbedingungen.
GAV im Detailhandel nötig
Vania Alleva, Co-Präsidentin der Unia, verlangt, dass alle Vorstösse, die auf eine weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten abzielten, zurückgezogen werden. Zudem brauche es nun dringend Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag, um die Arbeitsbedingungen für das Personal im Detailhandel verbindlich und nachhaltig regeln zu können.
Die Diskussion habe sich vom Arbeitnehmer zum Sortiment verlagert, sagt auch Kurt Regotz, Präsident der Gewerkschaft Syna. Doch es gehe um Leute, die arbeiten müssten. Das Nachtarbeitsverbot sei mit dem Ja aufgeweicht worden, hält Regotz fest.
Für den Gewerkschafts-Dachverband Travail.Suisse ist das Abstimmungsresultat ein «Schuss vor den Bug der Liberalisierer». Der hohe Nein-Stimmenanteil zeige deutliche Vorbehalte des Stimmvolkes gegenüber der Liberalisierung von Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten.
Das Gesetz sei mit grosser Zurückhaltung umzusetzen. Gleichzeitig müssten die bereits aufgegleisten Schritte zur weiteren Aushöhlung der kantonalen Ladenschlussregelungen überdacht werden, schreibt Travail.Suisse in einer Stellungnahme.
Nachtarbeit schlägt auf die Gesundheit
Gegen den Dauerbetrieb von Tankstellenshops gibt es auch medizinische Bedenken. Die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin (SGARM) hatte sich deshalb gegen die Vorlage engagiert.
Es sei erwiesen, dass Nachtarbeit zu gesundheitlichen Beschwerden, vor allem Schlafstörungen, Herz-Kreislaufbeschwerden und Verdauungsstörungen führen könne, schreibt der SGARM-Vorstand.