Am 16. Januar beginnt für viele junge Männer und Frauen die Rekrutenschule. Symbolisch für den Dienst in der Armee steht seit Generationen: das Dienstbüchlein. Darin wird etwa festgehalten, wann und wie lange jemand in der Armee gedient hat oder welches Material bezogen wurde, Waffen oder Schuhwerk zum Beispiel.
Bits und Bytes statt Papier und Pappe
Mit diesem physischen Dokument soll nun Schluss sein. Der Bundesrat hat im letzten November mit einer Verordnung grünes Licht gegeben für ein elektronisches Dienstbüchlein. Armee und Verwaltung wollten mit diesem Digitalisierungsschritt effizienter werden, sagt Christian Zogg, Programmleiter des Projekts «Digitalisierung Miliz der Schweizer Armee».
Aktuell wird die Information im Dienstbüchlein nicht nur auf Papier, sondern parallel dazu auch in Computersystemen geführt. Der Mehraufwand für diese doppelte Buchhaltung fällt mit der Digitalisierung weg.
Ein Relikt aus vergangenen Zeiten
Zudem mutet das Dienstbüchlein im 21. Jahrhundert wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten an. Die Generation, die heute Dienst leistet, ist mit Internet und Smartphone aufgewachsen. Drückt man ihnen ein Büchlein aus Papier in die Hand, so ist das, wie wenn sie von ihrer Bank statt Kreditkarte und Zugangscode zum E-Banking ein Sparbuch bekämen – ein herber Rückschritt. Denn mit E-Banking hat man viel mehr Möglichkeiten als mit einem Sparbuch: Man kann Rechnungen bezahlen, Aktien kaufen oder Hypotheken verwalten.
Mehr als die Summe seiner Einzelteile
Auch das Dienstbüchlein, wie wir es heute kennen, wird nicht einfach eins zu eins digital abgebildet. Es werde Teil einer umfassenden Webapplikation, vergleichbar mit E-Banking, meint Christian Zogg. Der Nachweis der Dienstzeit und die Auflistung des Materials sei dabei bloss ein Aspekt.
Digitalisierung persönlicher Informationen - ist das nicht ein Risiko? Zogg beruhigt: «Sicherheit hat oberste Priorität.» Bereits heute arbeiten bei der Armee und der Verwaltung im Hintergrund Computersysteme, wie zum Beispiel das Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes (PISA).
Und ganz sicher ist ja auch die herkömmliche Lösung auf Papier nicht: Es gab zumindest Versuche, das Dienstbüchlein zu fälschen. Wie und ob das auch erfolgreich war, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.
Bis auf Weiteres auf Papier
Vorläufig bleibt alles beim Alten, einen fixen Termin für das neue Webportal gibt es nicht. Das hänge vor allem mit dem Vorgehen zusammen, erklärt Projektleiter Christian Zogg: Die Software wird agil entwickelt. Man geht dabei in kleinen Schritten voran, entwickelt zum Beispiel zuerst die Verwaltung des Urlaubsgesuches, überprüft, ob sich die Lösung bewährt und fügt dann weitere Funktionen dazu. Bloss ein kleinerer Teil der neuen Webapplikation wird dann das alte Dienstbüchlein ausmachen.
Dieses Vorgehen ist heute Standard in der Softwareentwicklung und hat sich bewährt. Doch wann dieses Portal zur Verfügung stehen wird, steht nicht fest. Sicher ist: Die Rekrutinnen und Rekruten der RS 1/23 gehen am 19. Mai noch mit einem Dokument aus Papier nach Hause: dem guten alten Dienstbüchlein.
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