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Arzneimittel-Vergütung Medikamente: Bundesrat setzt auf Gleichbehandlung bei Patienten

  • Der Bundesrat will Kranke, die ein von der Grundversicherung nicht bezahltes Medikament benötigen, möglichst gleichbehandeln.
  • Er schlägt neue Regeln für die sogenannte Einzelfallvergütung vor.
  • Bis anhin legten die Krankenkassen die Regeln über solche Vergütungen fest.
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Archiv: Welche Medikamente bezahlt die Krankenkasse?
aus Echo der Zeit vom 27.01.2022. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 56 Sekunden.

Ob die Kosten für ein solches Arzneimittel, dessen Preis noch nicht festgesetzt ist, übernommen werden, entscheidet heute im Einzelfall die Krankenkasse. Sie stützt sich auf die Bewertung ihres Vertrauensarztes und den therapeutischen Nutzen des Arzneimittels und legt mit dem liefernden Pharmaunternehmen einen Preis fest.

Der Bundesrat will nun eine möglichst gleiche Behandlung der Patienten, die ein solches Arzneimittel benötigen, wie die Landesregierung mitteilt. Auch soll der Zugang zu einem im Einzelfall vergüteten Arzneimittel rascher vonstattengehen. Ärztinnen, Ärzte, Kassen und Pharmaunternehmen sollen administrativ entlastet werden.

Pflichten für Kassen

Der Bundesrat will die Kassen neu verpflichten, bei der Beurteilung der Fälle ein von den Vertrauensärzten entwickeltes Nutzungsbewertungstool zu benutzen und Experten beizuziehen. Zudem sollen Kassen Bewertungen gemeinsam durchführen können.

Klarere Regeln will der Bundesrat auch beim Festsetzen des Preises: Je höher der Nutzen eines Arzneimittels ist, desto höher soll der Preis sein, den die Krankenkasse mit dem Lieferunternehmen festlegt. Auch kostengünstige Therapien, die das Heilmittelinstitut Swissmedic nicht zugelassen hat, will der Bundesrat ermöglichen.

Von Krebsliga begrüsst

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Die Krebsliga begrüsste in einem Communiqué die Neuerungen. Es gebe heute «stossende Ungleichbehandlungen» bei der Übernahme von Kosten von Off-Label-Medikamenten. Es gehe nicht um eine Regelung für Ausnahmefälle: Rund jede dritte erwachsene Person und fast alle krebskranken Kinder erhielten Arzneimittel im Off-Label-Use.

Beschleunigen will der Bundesrat zudem Aufnahmen von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste – den Katalog der Arzneimittel, die die Grundversicherung bezahlt. Pharmaunternehmen sollen neu Vorabklärungen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufnehmen können, bevor sie das Gesuch um Aufnahme auf die Liste gestellt haben.

Der Bundesrat will zudem, dass statt teurerer Originalpräparate mehr preisgünstigere Generika eingesetzt werden. Generika seien heute in der Schweiz rund doppelt so teuer wie im Ausland und würden weniger gebraucht, schrieb er. Den Hebel ansetzen will er nun in erster Linie bei Wirkstoffen mit hohem Umsatz.

Umsatzstarke Generika vergünstigen

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Umsatzstarke Generika haben einen vergleichsweise hohen Preisabstand zu den Originalpräparaten und somit einen günstigeren Preis. Mit einer neuen, zusätzlichen Kategorie von besonders umsatzstarken Wirkstoffen will der Bundesrat entsprechende Generika im Vergleich zum Originalpräparat noch günstiger machen.

Den Vertriebsanteil für alle Arzneimittel mit abgelaufenem Patent will der Bundesrat neu gleich hoch halten. Er verspricht sich von den Neuerungen «substanzielle Einsparungen», wie er schreibt. Ähnliche Massnahmen wie für Generika plant er für sogenannte Biosimilars.

Der Bundesrat reagiert mit diesen Massnahmen auf Forderungen des Parlaments, auf ein Referenzpreissystem zu verzichten und die Preise dieser Arzneimittel dennoch zu senken.

Höherer Selbstbehalt vorgeschlagen

Auch die Patienten und Patientinnen will er stärker zur Kasse bitten: Beziehen sie statt des Generikums ein im Vergleich zu teures Originalpräparat mit gleichem Wirkstoff, soll ihr Selbstbehalt von heute zwanzig auf fünfzig Prozent steigen.

Anpassen will der Bundesrat auch den Länderkorb – er enthält neun Länder – und die Berechnungsmethode für Preisvergleiche mit dem Ausland. Neu soll Norwegen anstelle von Finnland für Vergleiche herbeigezogen werden – unter anderem, weil Norwegen und die Schweiz Kaufkraft-Parität haben.

Die nötigen Verordnungsänderungen sind bis zum 30. September in der Vernehmlassung. Angepasst werden sollen die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die Neuerungen will der Bundesrat im ersten Halbjahr 2023 in Kraft setzen.

SRF 4 News, 3.6.22, 17:00 Uhr;

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