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Auch für Bürgerkriegsländer Ständeratskommission für Lockerung von Waffenexporten

  • Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats hat nichts dagegen, dass das Verbot von Waffen-Exporten in Kriegsländer gelockert wird.
  • Die Kommission verzichtet darauf, dem Bundesrat diesbezüglich Empfehlungen abzugeben. Das beschloss sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
  • Gemäss Bundesrat sollen Exporte in Länder mit einem internen bewaffneten Konflikt bewilligt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird.

Mit 9 zu 4 Stimmen lehnte es die Kommission es zudem ab, dem Bundesrat zu empfehlen, von der Revision abzusehen. Zur Diskussion stand auch eine positive Würdigung. Das lehnte die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Die Nationalratskommission hatte mit 13 zu 8 Stimmen beschlossen, die Pläne des Bundesrates zu unterstützen.

Exporte in Bürgerkriegsländer

Der Bundesrat hatte im Juni das Wirtschaftsdepartement beauftragt, eine Verordnungsänderung auszuarbeiten. Heute sind Exporte verboten, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder international bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Neu sollen Exporte in Länder mit einem internen bewaffneten Konflikt bewilligt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird.

Auf Länder wie Jemen oder Syrien würde die Ausnahmeregelung nicht angewendet. Kritiker befürchten jedoch, dass die neue Regelung zum Beispiel Waffenexporte in die Türkei ermöglichen würde.

Ausgewogener Kompromiss

Die Ständeratskommission hörte vor ihrem Entscheid die zuständigen Stellen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und des Aussendepartements (EDA) an. Sie habe zur Kenntnis genommen, dass es sich nach Ansicht dieser Stellen und des Bundesrates um einen ausgewogenen Kompromiss handle, hält die SiK fest.

Eingehend habe sie zudem Fragen der schweizerischen Exportpraxis im Vergleich zu anderen europäischen Ländern diskutiert. Auch über den genauen Ablauf der Prüfung der Gesuche im Einzelfall habe sie sich informieren lassen. Entschieden habe sie nach Kenntnisnahme dieser Informationen und vor dem Hintergrund, dass die Kompetenz der Verordnungsänderung beim Bundesrat liege.

Forderung der Rüstungs-Industrie

Der Bundesrat hatte auch weitere Anpassungen beschlossen: Waffenexportbewilligungen sollen künftig zwei Jahre statt nur ein Jahr gültig sein und um ein Jahr statt sechs Monate verlängert werden können. Bei Bedarf können Bewilligungen suspendiert oder widerrufen werden. In den Bewilligungsverfahren will der Bundesrat zudem dem Kriterium Rechnung tragen, dass die industrielle Kapazität aufrechterhalten wird.

Der Bundesrat will mit der Lockerung des Verbots Forderungen der Rüstungs-Industrie erfüllen. Sie begründet diese mit dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen.

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