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Nationalrat beerdigt Stimmrechtsalter 16 endgültig
Aus Tagesschau vom 28.02.2024.
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Auf nationaler Ebene Nach jahrelangem Hickhack ist das Stimmrechtsalter 16 vom Tisch

  • 16- und 17-Jährige werden zumindest in nächster Zeit nicht auf nationaler Ebene stimmen und wählen können.
  • Der Nationalrat hat nach einem jahrelangen Streit einen Vorstoss für die Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren definitiv beerdigt.
  • Gegen Stimmrechtsalter 16 sprachen sich die SVP- und die FDP-Fraktion aus, dazu ein Teil der Mitte-Fraktion. SP, Grüne und GLP waren für Stimmrechtsalter 16.

Mit 106 zu 84 Stimmen beschloss die grosse Kammer, eine parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (Grüne/BS) zum Stimmrechtsalter 16 abzuschreiben, also vom Geschäftsverzeichnis zu streichen. Noch im Juni 2023 hatte sich der Nationalrat für die Ausarbeitung einer Vorlage ausgesprochen – mit 98 zu 93 Stimmen. In neuer Zusammensetzung nach den nationalen Wahlen hat sich nun eine Mitte-Rechts-Mehrheit durchgesetzt.

Zuvor hatte sich der Rat dreimal grundsätzlich für das Stimmrechtsalter 16 ausgesprochen, seine Staatspolitische Kommission (SPK-N) jeweils dagegen. Arslan wollte 16- und 17-Jährigen das Recht geben, etwa an nationalen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen zu können. Das passive Wahlrecht, also dass sie gewählt werden können, sollte ihnen aber verwehrt bleiben.

Gegner: Mündig wird man mit 18

In der Debatte sagten die Gegnerinnen und Gegner des Stimmrechtsalters 16, eine im vergangenen Jahr durchgeführte Vernehmlassung habe ein klares Resultat gezeigt: Von den 25 teilnehmenden Kantonen sagten 15 Nein, 7 Ja, und 3 sagten weder Ja noch Nein. In früheren Diskussionen wurde für ein Nein auch vorgebracht, es sei nicht sinnvoll, das Mündigkeitsalter 18 vom aktiven Stimm- und Wahlrecht zu entkoppeln. Auch sei es problematisch, die Altersschwelle für das aktive und das passive Wahlrecht zu trennen.

Nur Kanton Glarus mit Stimmrechtsalter 16

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Die Einführung vom Stimmrechtsalter 16 auf Bundesebene erfordert laut dem Vorstoss von Arslan eine Verfassungsänderung und bedingt damit automatisch eine Volksabstimmung. In mehreren Kantonen scheiterte in den vergangenen Jahren eine Senkung des Stimmrechtsalters an der Urne auf kantonaler Ebene. Nur Glarus kennt derzeit das Stimmrechtsalter 16.

Die Befürworter sagten etwa, es gelte, die Jugendlichen «nicht abzuhängen». Österreich kenne das Stimmrechtsalter 16. Das Medianalter der abstimmenden Bevölkerung liege derzeit in der Schweiz bei 57 Jahren. SP-Sprecherin Nadine Masshardt (BE) sagte, in der Vernehmlassung hätten etwa der Kaufmännische Verband und die Pfadibewegung Ja gesagt zum Stimmrechtsalter 16.

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Nadine Masshardt (SP/BE): «Abstimmung so oft wiederholen, bis erwünschtes Ergebnis herauskommt»
Aus News-Clip vom 28.02.2024.
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Bereits in früheren Debatten sagten Befürworter, das politische Engagement junger Menschen sei markant gestiegen. Sie seien es häufig, die von politischen Entscheiden betroffen seien, etwa von einem Klimaschutzgesetz oder von der Ausgestaltung der Altersvorsorge.

Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Zu reden gab insbesondere der Entscheid der SPK-N, trotz Aufforderung des Nationalrats keine Vorlage auszuarbeiten. Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (FDP/BE) begründete diesen Entscheid auch mit dem klaren Resultat der kantonalen Abstimmung über die Einführung des Stimmrechtsalters 16 im Kanton Bern im September 2022. 67 Prozent der Bernerinnen und Berner sagten damals Nein. Das Stimmverhalten des Kantons Bern sei meist repräsentativ für die Schweiz, so Wasserfallen.

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Wasserfallen begründet Meinung der Kommissionsmehrheit
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Das Stände- und das Volksmehr bei einer Volksabstimmung über Stimmrechtsalter 16 zu erreichen, wäre deshalb «schlicht unerreichbar», so der Berner Nationalrat. Diese Aussage brachte Wasserfallen den Vorwurf von Masshardt, Arslan und von Grünen-Sprecher Balthasar Glättli (ZH) ein, es gehe derzeit nicht um eine Abstimmung.

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Balthasar Glättli (Grüne/ZH): «Stellen Sie sich vor, wenn der Bundesrat so agieren würde»
Aus News-Clip vom 28.02.2024.
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Masshardt und Glättli bezeichneten es als «pure Arbeitsverweigerung», wenn die SPK-N einen Auftrag zum Ausarbeiten einer Vorlage nicht beachte. Ein solches Vorgehen führe zu einem «dysfunktionalen Parlament». Es brauche eine Vorlage und die könne man dann ja immer noch ablehnen.

SRF 4 News, 28.02.2024, 16 Uhr;

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