Der öffentliche Sektor ist laut Staatssekretariat für Wirtschaft Seco nicht berechtigt, Kurzarbeit zu beantragen. Das hat das Staatssekretariat bereits im Frühjahr klar festgehalten. Dennoch haben verschiedene öffentliche Betriebe Kurzarbeit beantragt und diese teils auch von den zuständigen kantonalen Stellen bewilligt erhalten.
In rund 900 Fällen hat der Bund interveniert, wie Boris Zürcher, Leiter Direktion Arbeit beim Seco, am Freitag vor den Medien bekannt gab: «Es sind öffentliche Transportunternehmen, Schulhausabwarte, die auf Kurzarbeit gesetzt wurden, und kommunale Betriebe wie Strassenunterhalt. Es sind hauptsächlich Betriebe dieser Art, wo wir Einsprache erhoben haben.»
Wirksamkeit vorhanden
Knapp die Hälfte der Einsprachen seien behandelt, verschiedene Kantone und Gesuchsteller hätten ihre Bewilligungen, respektive Anträge, zurückgezogen. Deshalb schliesst Zürcher: «Die Aufsicht nimmt ihre Aufgabe wahr. Es zeigt sich auch, dass es eine gewisse Wirksamkeit gibt. In vielen Fällen sind tatsächlich Kurzarbeitsgesuche bewilligt worden, wo das nicht hätte sein sollen.»
Zum Beispiel hat der Kanton Bern die Kurzarbeitsgesuche von Postauto und SBB abgelehnt. Beide haben sich aber entschieden, den Entscheid anzufechten und den Rechtsweg zu gehen – SRF hat darüber berichtet .
Behörden in 120 Fällen uneins
Ein juristisches Verfahren kann auch in die Wege geleitet werden, wenn sich die Einschätzungen von Bund und Kantonen nicht decken, so Zürcher: «Es kann sein, dass der Kanton beharrt und es eine Differenz gibt. Dann ist es das ordentliche Verfahren. Das geht dann möglicherweise zum kantonalen Versicherungsgericht und kann bis vor Bundesgericht gehen.»
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die zuständigen Kantone bei rund 120 Fällen an ihren Entscheiden festgehalten haben. Hier ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen.