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Ausbau der Sonnenenergie Wildwuchs bei Vergütung von Solarstrom

Der Solarverband fordert einen höheren und einheitlichen Mindesttarif bei der Vergütung von überschüssigem Solarstrom.

2019 wird wohl ein Rekordjahr bezüglich Fotovoltaik. Noch nie wurden in der Schweiz so viele Solaranlagen verkauft wie letztes Jahr, schätzungsweise gegen 20'000 neue Anlagen. Doch was man in gewissen Schweizer Gemeinden vom Elektrizitätswerk (EW) für seinen überschüssigen grünen Strom erhält, ist mager.

«Unsere grösste Fehlinvestition»

Eine Bündner Bauernfamilie kann ein Lied davon singen. Bei der Planung ihrer Solaranlage versprach man ihnen für nicht selber genutzten, überschüssigen Strom eine Vergütung von 30 Rappen pro Kilowattstunde. Dies dank der damals noch gültigen Einspeisevergütung (KEV).

Noch während die Familie die Anlage plant und baut, schafft der Bund diese KEV ab. Heute erhalten sie für überschüssigen Sonnenstrom acht Rappen pro kWh. «Wir hatten mit rund 6000 Franken pro Jahr gerechnet, heute sind es nur knapp die Hälfte», sagt das Ehepaar zum SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Rein finanziell sei es die grösste Fehlinvestition ihres Lebens.

Niedrige und intransparente Tarife schrecken ab

Auch im Unterland gibt’s Frust mit Solarstrom. Ein Fotovoltaik-Besitzer aus dem Kanton Aargau erhält nicht mal sechs Rappen pro kWh, in der Nachbargemeinde wäre es das Doppelte. Seine Kritik: Mit intransparenten und zum Teil sehr mageren Preisen für Solarstrom schrecke man viele vor einer Investition in grüne Energie ab.

Schweizerkart mit Tarifen
Legende: So unterschiedlich wird Solarstrom in Schweizer Gemeinden vergütet. vese.ch

Weiterführender Link:

Der Grund für die grossen Unterschiede bei der Vergütung: Gewisse EW zahlen freiwillig mehr als das gesetzliche Minimum, andere nicht. Im Energiegesetz ist festgelegt: Ein EW muss für Solarstrom mindestens so viel vergüten, wie das EW «für gleichwertige Energie» bezahlen müsste. «Gleichwertig» heisst allerdings nicht Schweizer Solarstrom, sondern Graustrom aus dem internationalen Stromhandel. Also unter anderem auch französischer Atom- oder deutscher Kohlestrom.

«Das ist nicht fair», sagt David Stickelberger, Präsident vom Solarverband Swissolar. Zwar gibt es Schweizer Energielieferanten, die mehr bezahlen als nur das graue Minimum. Und auch solche, die Sonnenstrom mit dem sogenannten «Herkunftsnachweis» extra vergüten. Vorgeschrieben sind solche Zuschläge nicht. Weshalb sie viele EW auch nicht geben.

Ein neues Energiegesetz solls richten

Box aufklappen Box zuklappen

Im letzten Herbst hat der Bundesrat ein neues Energiegesetz angekündigt. Dort soll es unter anderem darum gehen, wie fest und mit welchen Mitteln Solarenergie gefördert werden soll. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz startet im März 2020. Im Herbst soll das Paket frühstens weiter ins Parlament.

«Es braucht einen einheitlichen Mindesttarif»

Der Solarverband will deshalb politisch Druck machen: «Wir fordern einen minimalen Rückliefertarif von acht Rappen pro kWh, garantiert über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren.» So hätten Private endlich mehr Planungssicherheit beim Ausrechnen, ob sich eine Investition rein finanziell einigermassen rechnet.

Von diesem Vorschlag ist die Energiebranche nicht gerade elektrisiert. Sie schiebt den Ball dem Bund zu: «Es braucht andere Instrumente als diese Rückliefertarife, um den Ausbau der erneuerbaren Energie zu fördern», sagt Nadine Brauchli vom Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke zu «Espresso».

Espresso, 11.02.2020, 08.13 Uhr

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