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Ausgebeutete Frauen in Gstaad Serbische Drahtzieherin wegen Menschenhandel verurteilt

  • Ein serbisches Ehepaar und dessen Tochter werden im Fall von Menschenhandel in Gstaad zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und zum Teil des Landes verwiesen.
  • Die Verurteilten sollen über en Dutzend Frauen aus Serbien als Haushaltshilfen ausgebeutet haben.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Regionalgericht Berner Oberland hat die Schuldsprüche wegen Menschenhandels im Fall von mutmasslich ausgebeuteten Reinigungskräften im Nobelferienort Gstaad gefällt. Vor Gericht stand eine aus Serbien stammende Familie.

Das erstinstanzliche Gericht sah nicht in allen rund 40 angeklagten Fällen den Menschenhandel als gegeben, jedoch in mehr als einem Dutzend. Es verurteilte die 68-jährige Mutter der Familie als Haupttäterin zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Jahren in den Hauptanklagepunkten des gewerbsmässigen Menschenhandels und Wuchers. Ausserdem wird sie für elf Jahre des Landes verwiesen.

Die 48-jährige Tochter erhält eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren 9 Monate, ebenfalls unter anderem wegen gewerbsmässigen Menschenhandels und Wuchers. Der 76-jährige Vater wird unter anderem wegen Gehilfenschaft zum Menschenhandel schuldig gesprochen. Seine Freiheitsstrafe beträgt 2 Jahre und 4 Monate, davon 10 Monate unbedingt. Er erhält einen Landesverweis für acht Jahre.

Ausbeutung hinter glänzenden Kulissen

Beim Prozess stand auch das System im Luxus-Ferienort im Zentrum. Wer durch die autofreie Promenade von Gstaad im Berner Oberland schlendert, begegnet auf den ersten Blick einer Welt voller Holzchalets, Kuhglocken und Bergluft.

Zwei Personen gehen mit kleinen Hunden auf einem gepflasterten Weg spazieren.
Legende: Der Jetset logiert in Luxushotels und grossen Chalets. Heerscharen von Arbeitskräften stehen diskret im Hintergrund im Einsatz. Keystone / Peter Klaunzer

Zwischen Designerboutiquen und traditionellen Bauernhäusern trifft sich die internationale Prominenz. Damit die Schönen und Reichen ihren Aufenthalt in der Nobelferienregion geniessen können, gibt es Heerscharen von Personal. Sie putzen, kaufen ein, kochen, chauffieren, hüten Kinder. Bei solchen Dienstleistungen scheint es jedoch nicht immer legal zu und her zu gehen.

Luftaufnahme eines Dorfes in bergiger Landschaft mit traditionellen Häusern.
Legende: Idylle pur im Saanenland – aber nicht immer für das Personal, das die Chalets und Luxushotels putzt. IMAGO/Depositphotos

Laut der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern sollen die Angeklagten Frauen aus Serbien in die Schweiz gelockt haben. In Gstaad sollen diese dann sieben Tage die Woche bis zu 16 Stunden täglich gearbeitet haben, ohne entsprechende Bewilligung.

Staatsanwaltschaft forderte bis zu 12.5 Jahren Haft

Die Kost sei mager gewesen, die Logis schäbig und die Bezahlung mit 1500 Franken im Monat zu wenig. Ausserdem hätten sich die Frauen nicht frei bewegen können. Wer aufmuckte, sei systematisch unter Druck gesetzt worden. Die Staatsanwältin sagte zu Beginn ihres Plädoyers, die «Grenze zur Sklaverei» sei in manchen Fällen «sehr nahe».

Person mit grünen Handschuhen reinigt Marmorfläche mit Sprühflasche.
Legende: Laut Staatsanwaltschaft arbeiteten die serbischen Frauen sieben Tage die Woche, teilweise bis zu 16 Stunden täglich, ohne entsprechende Bewilligung. Depositphotos/kostomarova

Sie sieht den Tatbestand des Menschenhandels als erfüllt an, wie auch Wucher, Nötigung, Drohung und Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Deshalb forderte die Staatsanwaltschaft für die Mutter, die sie als Haupttäterin sieht, eine Freiheitsstrafe von 12.5 Jahren. Für den Vater forderte sie 9.5 und für die Tochter 10.5 Jahre.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidigung wiederum sagte, von Menschenhandel könne keine Rede sein. Die Frauen hätten genau gewusst, worauf sie sich einliessen und dass sie schwarzarbeiten würden. Ausserdem seien viele Frauen immer wieder zur Familie in Gstaad gekommen, um für sie zu arbeiten, Kritik habe es nur wenig gegeben. Die Verteidigung verlangte in allen relevanten Punkten Freisprüche.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten prüfen noch, ob sie das Urteil anfechten wollen.

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Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 16.6.2026, 6:31 Uhr ; 

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