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Ausbeutung in Privathaushalten Menschenhandel: via Facebook ins Schweizer Wohnzimmer

Putzen, einkaufen, pflegen: Menschenhandel passiert nicht nur im Sexgewerbe, sondern auch in Schweizer Haushalten. Wie das konkret abläuft.

Menschenhandel – nicht in einem Bordell oder auf dem Strassenstrich, sondern im Wohnzimmer. Auch in der Schweiz erleben Arbeitsmigrantinnen Ausbeutung in Privathaushalten, wo sie putzen, einkaufen, Kinder betreuen, sich um Pflegebedürftige kümmern.

Jahresbericht der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration

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Die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration hat diese Woche ihren Jahresbericht für 2025 vorgestellt. Die grösste Zielgruppe der FIZ sind nach wie vor Sexarbeiterinnen und Frauen, die Gewalt von ihren Partnern erfahren.

Insgesamt hat die FIZ 444 Personen betreut. Das sind 41 Personen mehr als letztes Jahr. Diesen Zuwachs verortet die FIZ gerade in jenen Fällen, bei denen die Ausbeutung im Privaten stattgefunden hat. Dort hat die FIZ ihre Beratungsressourcen im letzten Jahr ausgebaut – zum Beispiel mit einer dreisprachigen Flixbus-Kampagne oder Aufrufen via Social Media.

Die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration berät Menschen, die in eine solche Situation geraten sind. Im letzten Jahr hat sie ihre Ressourcen in dem Bereich aufgestockt, sie betreut dort aktuell 34 Personen. Eine von ihnen ist Alexandra aus Albanien, die eigentlich anders heisst und aus einem anderen Land in der Region kommt. Das Fallbeispiel hat FIZ-Mitarbeiterin Fanie Wirth gegenüber Radio SRF geschildert.

Der Kontakt

Alexandras Geschichte beginnt mit einem Facebook-Inserat: drei Monate Haushaltsarbeit in der Schweiz, für monatlich 800 Franken. Für Alexandra klingt das nach einem verlockenden Angebot. Sie hat gerade einen Schicksalsschlag erlebt: Ihre Mutter ist gestorben. Nun trägt sie die finanzielle Verantwortung für ihre Familie.

Was heisst Menschenhandel?

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Ausbeutung ist nicht gleichbedeutend mit Menschenhandel.

Für Menschenhandel – eine Menschenrechtsverletzung – müssen laut der entsprechenden UNO-Konvention drei Kriterien erfüllt sein.

  1. Eine Aktion, zum Beispiel eine gezielte Anwerbung, Beförderung oder Unterbringung von Menschen.
  2. Ein Zwangsmittel, das heisst zum Beispiel, dass die Täterin oder der Täter Gewalt anwendet, die Opfer täuscht oder ihre Hilflosigkeit gezielt ausnutzt.
  3. Ein Zweck, zum Beispiel sexuelle Ausbeutung oder die Ausbeutung der Arbeitskraft.

    Noch in Albanien lernt Alexandra die Schwester ihrer späteren Arbeitgeberin kennen, es entsteht eine Art Vertrauensverhältnis. Alexandra nimmt die Stelle an.

    Der Arbeitsalltag

    Als Alexandra in der Schweiz ankommt, merkt sie, dass ihre Arbeitgeberin sich nicht an die Abmachungen hält. Aus einem Acht-Stunden-Tag wird ein Arbeitsverhältnis, in dem Alexandra rund um die Uhr zur Verfügung stehen muss: um kurzfristig zu putzen, einzukaufen, Tiere zu füttern, Kinder zu betreuen.

    Person putzt mit Handschuhen ein Waschbecken
    Legende: Wenn Arbeitsmigrantinnen in die Schweiz kommen, um in einer Familie Sorgearbeit zu leisten, geschieht das häufig informell. Ausbeutung wird deshalb nur selten zur Anzeige gebracht. (Symbolbild) Keystone / Ayse Yavas

    Zudem setzt ihre Arbeitgeberin sie unter Druck, physisch wie psychisch, als Alexandra sich über die Arbeitsbedingungen beschwert. Sie erhält entgegen der Versprechungen keine Arbeitserlaubnis. Alexandra lebt isoliert, sie kennt weder ihre Rechte noch das Schweizer System. Die Familie nutzt das aus: «Wenn du gehst, wirst du verhaftet.»

    Die Schutzunterkunft

    Es sei typisch, dass diese Form der Ausbeutung im Verborgenen stattfinde, meint Fanie Wirth. Gerade bei privater Sorgearbeit fehle die Sensibilität – bei den Behörden, aber auch bei Bekannten. «Man geht ja nicht davon aus, dass die Mutter, die Freundin, der Arbeitskollege Menschenhandel betreibt.»

    In der Realität kommen die Menschen oft bei uns an und schlafen, weil die Anspannung endlich abfällt.
    Autor: Fanie Wirth Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration

    Alexandra bekommt von der Familie für die drei Monate statt der versprochenen 2400 Franken nur rund 150 Franken Lohn. Schliesslich wird aber die Polizei auf sie aufmerksam. Sie gerät in eine Ausländerkontrolle, eigentlich will die Polizei lediglich ihre Arbeitsbewilligung kontrollieren. Im Gespräch wird klar: Das ist ein auffälliges Arbeitsverhältnis, es könnte um Menschenhandel gehen.

    Alexandra wird an die FIZ überwiesen. Die Fachstelle führt individuelle Gespräche und bietet medizinische, psychologische und juristische Unterstützung an. Fanie Wirth sagt dazu: «In der Realität kommen die Menschen oft bei uns an und schlafen, weil die Anspannung endlich abfällt. Weil sie sich das erste Mal wieder sicher fühlen.» Erst nach dieser anfänglichen Erholung könne man den Fall genauer anschauen, Optionen besprechen und das weitere Vorgehen klären.

    Alexandras Aufenthalt in der Schweiz führt tatsächlich zu einem Strafverfahren. Sie zeigt ihre ehemalige Arbeitgeberin an und kehrt während des Verfahrens zurück nach Albanien. Dort arbeitet sie nun in einem Hotel – und wartet auf den Ausgang des Strafverfahrens. Ob in ihrem Fall tatsächlich Menschenhandel vorliegt, muss ein Gericht entscheiden.

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    SRF 4 News, 11.5.2026, 16:07 Uhr ; 

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