Der Kanton Appenzell Ausserrhoden überarbeitet seine Verfassung derzeit grundlegend. Nach sieben Jahren Arbeit kommt die Totalrevision im November zur Abstimmung. Dabei könnte auch ein Ausländerstimmrecht verankert werden. Damit wäre Appenzell Ausserrhoden der erste Deutschschweizer Kanton, der ein solches Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene einführen würde.
In erster Lesung im Kantonsrat stimmte zwar eine deutliche Mehrheit für ein Ausländerstimmrecht. Der entsprechende Passus sollte allerdings nicht zum Stolperstein für eine Annahme der ganzen Kantonsverfassung werden. Deshalb kommt es nun in zwei Varianten an die Urne.
Ganze Verfassung «nicht aufs Spiel setzen»
Am Montag entschied das Kantonsparlament in Herisau, die totalrevidierte Verfassung mit und ohne Ausländerstimmrecht zur Abstimmung zu bringen. Dies bedeutet konkret: Die Ausserrhoder Stimmbevölkerung kann am 30. November entscheiden, ob sie die neue Kantonsverfassung mit oder ohne Ausländerstimmrecht will. Ein Vorgehen, das die meisten Fraktionen so unterstützt haben.
Die Mehrheit des Kantonsrats befand, man dürfe die Totalrevision der Verfassung nicht aufs Spiel setzen, indem man nur eine Variante mit Ausländerstimmrecht an die Urne bringt.
Die Rats-Linke wollte, dass das Ausländerstimmrecht fix in der Verfassung verankert wird. Dies für Menschen, die schon seit zehn Jahren ohne Unterbruch in der Schweiz leben. Die SVP setzte sich ebenfalls für nur eine Variante ein – eine ohne Ausländerstimmrecht. Mehrere Varianten seien zu kompliziert für die Stimmbevölkerung, hiess es in einem Votum aus der SVP-Fraktion.
Bislang nur in der Westschweiz
Appenzell Ausserrhoden wäre der erste Kanton in der Deutschschweiz, der ein Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene einführen würde. Ein entsprechendes aktives Stimm- und Wahlrecht kennen bislang nur die Kantone Jura und Neuenburg, wo ein Wähler oder eine Wählerin mindestens fünf bzw. zehn Jahre in der Schweiz wohnen muss. Ausländerinnen und Ausländer können jedoch nicht gewählt werden, zum Beispiel in ein Gremium wie den Kantonsrat.
Auf Gemeindeebene ist die Bevölkerung ohne Schweizer Pass in den Kantonen Neuenburg, Jura, Waadt, Freiburg und Genf stimmberechtigt. Die Bedingungen dafür unterscheiden sich aber von Kanton zu Kanton. Ausnahmen gibt es in den Kantonen Graubünden, Basel-Stadt und Appenzell Ausserrhoden. Dort dürfen Gemeinden ein Ausländerstimmrecht einführen, umgesetzt haben dies allerdings nicht alle. Ausserrhoden hat diverse Gemeinden mit einem solchen Recht.
Entsprechende Vorstösse auf kantonaler Ebene gab es in Deutschschweizer Kantonen in den letzten Jahren immer wieder. In Basel-Stadt, Bern und Solothurn wurde ein Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer allerdings abgelehnt.