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Ausschaffungen aus der Schweiz Antifolterkommission kritisiert Fesselung bei Rückführungen

  • Im vergangenen Jahr hat die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter Dutzende Ausschaffungen beobachtet. Die Erkenntnisse daraus hat sie nun in einem Bericht veröffentlicht.
  • Der Bericht hält fest: In der Regel würden sich die Polizistinnen und Polizisten professionell und respektvoll gegenüber den Personen verhalten, die ausgeschafft werden.
  • Allerdings kritisiert die Antifolterkommission, dass es bei Rückführungen zu unverhältnismässigen Fesselungen komme.

Wenn die Schweiz Menschen ausschafft, wenden Polizistinnen und Polizisten regelmässig Zwangsmassnahmen an. Das heisst, sie fesseln die Personen, die ausgeschafft werden, zum Teil an Händen und Füssen.

In vielen Fällen seien diese Massnahmen unnötig und unverhältnismässig, sagt Martina Caroni, Präsidentin der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter. Teilweise würden nämlich auch Personen gefesselt, die sich gar nicht gegen ihre Ausschaffung wehrten.

Wenn Kinder bei ihren Eltern oder anderen Personen Fesselungsmassnahmen sehen, kann das für sie traumatisierend sein.
Autor: Martina Caroni Präsidentin der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter

Die Antifolterkommission kritisiert besonders das «schematische Vorgehen» bei den Rückführungen. «Es wird nicht auf das Verhalten der einzelnen Person geschaut. Es wird einfach gesagt: In dieser Phase einer Rückführung fesseln wir, weil wir es schon immer so gemacht haben oder weil es im Korps gängige Praxis ist.»

Weiter kritisiert Caroni, dass es immer wieder vorkomme, dass Eltern vor den Augen ihrer Kinder gefesselt werden. «Wenn Kinder bei ihren Eltern oder anderen Personen Fesselungsmassnahmen sehen, kann das für sie traumatisierend sein. Das sollte möglichst verhindert werden.»

SEM: Fesselungen teilweise unumgänglich

Zuständig für die Ausschaffungen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM). Das SEM nimmt die Kritik zur Kenntnis, weist gleichzeitig aber darauf hin, dass Fesselungen in Einzelfällen unumgänglich seien.

Man versuche immer das mildeste Mittel anzuwenden, sagt Reto Kormann vom SEM, gerade wenn Familien mit Kindern ausgeschafft würden. «Auf der anderen Seiten gibt es aber auch Eltern, die selbst im Beisein ihrer Kinder nicht vor Drohungen zurückschrecken.» In solchen Fällen könne eine teilweise oder vollständige Fesselung notwendig sein, um zu verhindern, dass sie sich selber oder andere Personen gefährden würden.

Bei aller Kritik an manchen Fesselungen betont Caroni aber auch, dass die Ausschaffungen aus der Schweiz in aller Regel positiv abliefen. «Die Polizistinnen und Polizisten, die diese Rückführungen begleiten, sind sich der schwierigen Situation bewusst. Sie gehen mit den betroffenen Personen sehr professionell und respektvoll um.» Für ihren Bericht hat die Antifolterkommission im letzten Jahr 50 Rückführungen beobachtet.

Echo der Zeit, 13.07.2023, 18 Uhr

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