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Ausweitung der Tabaksteuer Bundesrat will Abgabe auf nikotinhaltige E-Zigaretten

  • Wer E-Zigaretten raucht, soll künftig ebenfalls eine Tabaksteuer bezahlen müssen.
  • Die Steuer soll dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten.
  • Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13.8 Millionen Franken.

Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten 20 Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit – unabhängig vom Nikotingehalt. Das teilt der Bundesrat in einer Botschaft zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes mit.

Was ist eine E-Zigarette?

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«E-Zigaretten bestehen aus einem Mundstück, einem Akku, einem Verdampfer und einer Kartusche. In der Kartusche befindet sich das sogenannte Liquid, eine Mischung aus Propylenglykol, Glycerin, Wasser und Aromastoffen. Das Liquid, welches durch Ziehen am Mundstück beziehungsweise auf Knopfdruck zu Nebel verdampft, wird von den Konsumierenden inhaliert. In den unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen wird es mit und ohne Nikotin angeboten.» (Quelle: Sucht Schweiz )

Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt worden, schreibt der Bundesrat. Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollten nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden.

Demgegenüber solle die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.

Ein Mann zieht an einer blauen E-Zigarette,
Legende: Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13.8 Millionen Franken, die zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden. KEYSTONE/DPA/Roberto Pfeil

SRF 4 News, 26.10.2022, 12:00 Uhr ; 

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