Derzeit sind Gesundheitsministerien in Europa und Nordamerika hoch sensibilisiert auf eine virale Infektionskrankheit, die in verschiedenen Ländern gehäuft aufgetreten ist: die sogenannten Affenpocken. In dieser Woche haben Spanien und Portugal Dutzende neue Verdachtsfälle gemeldet. Ausserdem wurden in Deutschland, Italien, Grossbritannien, Schweden, Kanada und den USA Affenpocken-Fälle registriert.
Und nun meldet auch die Schweiz einen ersten Fall: Es handelt sich um einen Fall im Kanton Bern, wie die kantonalbernische Gesundheitsdirektion am Samstag mitteilte. Der Fall wurde am Freitag gemeldet und hat sich nach Laboruntersuchungen bestätigt. Der kantonsärztliche Dienst habe das Contact Tracing aufgenommen, um mögliche Ansteckungsketten nachvollziehen zu können, hiess es in einer Mitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.
Die betroffene Person sei wohl im Ausland mit dem Virus in Berührung gekommen, hiess es weiter. Die erkrankte Person sei in ambulanter Behandlung und befinde sich zuhause in Isolation. Alle Kontaktpersonen seien durch das Contact Tracing informiert worden.
BAG schaltet Informationen auf
Nach dem ersten bestätigten Fall einer Affenpockeninfektion in Schweden hat die Regierung des Landes die seltene Viruserkrankung als für die Allgemeinheit gefährlich eingestuft. Und auch die Weltgesundheitsorganisation WHO zeigt sich wegen der Ausbreitung der Krankheit ausserhalb der sonst dafür bekannten Regionen in West- und Zentralafrika besorgt.
Auch in der Schweiz beobachtet das BAG die Situation «aufmerksam», wie es auf der Homepage in einer speziell den Affenpocken gewidmeten Seite schreibt. Dies geschehe in Abstimmung mit der WHO und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
Das BAG weist darauf hin, dass das Affenpockenvirus (Orthopoxvirus) als mässig übertragbar auf den Menschen gilt. Auch verlaufe die Krankheit in der Regel mild, die meisten Betroffenen würden sich innerhalb weniger Wochen erholen. Ein Risiko für einen schwereren Verlauf hätten scheinbar immungeschwächte Personen sowie Kinder und junge Erwachsene.
Neuerer Impfstoff in der Schweiz nicht zugelassen
Das BAG weist darauf hin, dass es keinen spezifischen Impfstoff gebe. Einen wirksamen Schutz würden die Pockenimpfstoffe der ersten und zweiten Generation geben, die in der Schweiz bis 1972 im Rahmen des Programms zur Ausrottung der Pocken verabreicht wurden.
Zwar gibt es einen Pockenimpfstoff der dritten Generation, der in Europa für die Immunisierung von Erwachsenen gegen Pocken zugelassen wurde, doch in der Schweiz nicht.
Ebenfalls nicht zugelassen ist in der Schweiz die Behandlung von schweren Fällen mit einer antiviralen Therapie mit der Verabreichung von Tecovirimat. Dieser Wirkstoff wurde in der EU erst kürzlich zugelassen und das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) weist für die Behandlung von Affenpocken explizit darauf hin.
Bei Verdachtsfällen: Isolation
Auch für den Umgang bei einer möglichen Ansteckung gibt das BAG Empfehlungen ab. So solle man sich bei Symptomen an eine ärztliche Fachperson werden.
Wer aus West- oder Zentralafrika eingereist sei, solle seinen Gesundheitszustand auf mögliche Symptome hin beobachten. Bei Verdachtsfällen sollten die betroffenen Personen isoliert werden. Und nicht zuletzt sollte ein Befund dem BAG gemeldet werden – wie im Kanton Bern beim ersten Schweizer Fall geschehen.