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Bahninfrastruktur unter Dach Kleines Zugeständnis an Fernbusse

Der Ständerat steigt ein: Private dürfen das öffentliche Angebot konkurrenzieren, aber nicht existenziell gefährden.

Die Räte sind sich bei der Organisation der Bahninfrastruktur einig geworden. Zuletzt ging es in der kleinen Kammer nochmals um die Fernbusse. Klar war bereits: Eine Rosinenpickerei der privaten Konkurrenz zulasten der Bahn soll es auf den lukrativen Fernverkehrslinien nicht geben.

Gefährden ja, aber nicht existenziell

Nun gab der Ständerat bei den Einschränkungen zur Konzessionsvergabe etwas nach und folgte damit der grossen Kammer. Damit dürfen die bestehenden und vom Bund konzessionierten Verkehrsangebote im Fernverkehr in ihren Bestand «existenziell» nicht gefährdet werden. Dieses etwas liberalere Ausschlusskriterium einer existenziellen Gefährdung hatte der Nationalrat eingebracht.

Ergänzen im Regionalverkehr

Einig waren sich die Kammern bereits bei den Wettbewerbsbeschränkungen im teils unrentablen Regionalverkehr. Hier dürfen private Anbieter die bestehenden und von der öffentlichen Hand mitfinanzierten Verkehrsangebote lediglich ergänzen.

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