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Konkurrenz durch Fernbusse Nationalrat weist private Anbieter in die Schranken

  • Private Busbetreiber sollen den Regionalverkehr nicht konkurrenzieren. So will es nach dem Ständerat auch der Nationalrat – mit 100 zu 89 Stimmen.
  • Es ergebe keinen Sinn, wenn der unrentable Regionalverkehr, der durch Steuergelder finanziert wird, von privaten Anbietern Konkurrenz erhalte.
  • Private würden vor allem zu Stosszeiten fahren, während konzessionierte Busbetriebe auch Randzeiten und abgelegene Linien bedienen müssten.

Nachdem der Bund Konzessionen für erste Fernbuslinien vergeben hatte, war das Parlament auf den Plan getreten. Der Ständerat beschloss, die privaten Angebote einzuschränken, um Bahnunternehmen vor Konkurrenz zu schützen.

Ergänzend statt konkurrenzierend

Im Nationalrat hatten die Massnahmen der kleinen Kammer gegen diese «Rosinenpickerei auf den lukrativen Linien» zunächst keine Mehrheit gefunden. Bei der zweiten Beratung des Geschäfts hat er nun je einer Bestimmung für den Regional- und für den Fernverkehr zugestimmt.

Im Fernverkehr dürfen Fernbusse demnach bestehende Bahnverbindungen nicht existenziell gefährden. Und im Regionalverkehr sollen die privaten Angebote subventionierte Linien lediglich ergänzen. Das sei eine liberale Lösung, die gewisse Einschränkungen enthalte, sagte Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG). Laut Philipp Hadorn (SP/SO) wird so verhindert, dass die durch Steuergelder finanzierten Angebote an den Rand gedrängt werden.

Giezendanner für freien Markt

Jürg Grossen (GLP/BE) plädierte vergeblich für eine liberalere Linie. Gerade in ländlichen Regionen gebe es Bedarf nach innovativen Angeboten. Auch Fernbusse könnten einem Bedürfnis der Passagiere entsprechen. «Die Angebote sind ergänzend, und nicht konkurrenzierend», sagte er.

Ulrich Giezendanner (SVP/AG) sieht kein Problem in der Konkurrenz für öffentlich finanzierte Angebote. «Ohne Konkurrenz wird man faul», sagte er. Auch Verkehrsministerin Doris Leuthard hält es aus Sicht der Passagiere für wünschenswert, wenn es zusätzliche Angebote gibt. Für die Steuerzahler sei das ebenfalls positiv, weil kein Steuergeld dafür ausgegeben werde. Mit der Formulierung des Nationalrats muss sich nun der Ständerat befassen.

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