Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision von Bankengesetz und -verordnung eröffnet. Die Änderungen sehen vor, die Vorschriften für Fintech-Firmen und andere Unternehmen, die Finanzdienstleistungen ausserhalb des typischen Bankgeschäfts erbringen, zu lockern. Und zwar in drei Punkten:
- Fintech-Firmen sollen künftig bis zu 60 Tage Zeit haben, um ein Geschäft für einen Kunden abzuwickeln. Heute dürfen sie das entgegengenommene Geld dafür nur 7 Tage lang halten.
- Die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken soll nicht als gewerbsmässig gelten und damit bewilligungsfrei möglich sein. Diese Anpassung soll es erlauben, Innovationsraum zu schaffen und neue Geschäftsmodelle zu erproben.
- Für Unternehmen, die Einlagen von bis zu 100 Millionen Franken entgegennehmen, sollen erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten. Noch zu regeln wären diesbezüglich tiefere Anforderungen in Sachen Mindestkapital, Eigenmittel und Liquidität.
Der Bundesrat hatte sich bereits Anfang November für Erleichterungen bei den Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien ausgesprochen. Mitte Januar stellte er einen entsprechenden Bericht vor.
Die Digitalisierung im Finanzsektor, insbesondere im Bereich Blockchain, schreite rasch voran, schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Deshalb werde er diese Entwicklungen genau beobachten und bei Bedarf rasch die notwendigen regulatorischen Anpassungen vorschlagen.
Ziel der nun vorgeschlagenen Änderungen sei es, die Markteintrittshürden für die entsprechenden Firmen zu verringern und den Finanzplatz Schweiz zu stärken. Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen des Bundesrats dauert bis am 8. Mai 2017.