Ende Mai meldete die Medienstelle des Zürcher Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung den Tod eines Ausschaffungshäftlings, der leblos in seiner Zelle gefunden wurde.
Der 22-Jährige war im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) am Flughafen Zürich untergebracht gewesen. Dort warten Menschen mit negativem Asylentscheid auf die Ausschaffung. Das Aktionsbündnis «Wo Unrecht zu Recht wird», das sich für Asylsuchende einsetzt, prangert die Bedingungen im ZAA an.
Todesfälle, Zellenbrände, Hungerstreik
Die Zustände seien alarmierend und erforderten dringendes Handeln, schreiben Ausschaffungshäftlinge in einem offenen Brief an die zuständigen Behörden. Seit Ende April sei es laut dem Bündnis zu zwei Todesfällen, zu zwei Suizidversuchen und drei Zellenbränden gekommen.
«Diese Vorfälle sind der erschütternde Beweis für die dramatische Lage, in der sich viele der Insassen befinden», heisst es im Brief. Es sei unübersehbar, dass die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Insassen massiv leiden würden.
Diese Vorfälle sind der erschütternde Beweis für die dramatische Lage, in der sich viele der Insassen befinden.
Ende Mai, kurz nach dem Tod des 22-jährigen Häftlings, seien ausserdem 50 Insassen in einen achttägigen Hungerstreik getreten. Auch der Verstorbene habe sich vor seinem Tod in einem trockenen Hungerstreik befunden.
«Hungerstreik ist ein drastisches Mittel, um gegen die unmenschlichen Haftbedingungen zu protestieren», sagt Valeria Godoy von «Wo Unrecht zu Recht wird». Das Bündnis richtet diverse Forderungen an den Bund und den Kanton Zürich.
So müsse die maximale Inhaftierungszeit von 18 Monaten reduziert werden. Auch bräuchten Inhaftierte mit psychischen Erkrankungen professionelle Hilfe. Die Isolationszelle sei abzuschaffen.
Kanton dementiert Hungerstreik
Das Zürcher Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe), welches für die Unterbringung in der Ausschaffungshaft zuständig ist, bestätigt die beiden Todesfälle. Es handle sich um die ersten Todesfälle in der Administrativhaft seit zehn Jahren.
«Für die eingewiesenen Personen und das Personal ist es eine belastende und emotional herausfordernde Situation», schreibt das Amt auf Anfrage. Den erwähnten Hungerstreik von 50 Personen kann das Juwe nicht bestätigen. Es habe sich nur eine Person im Hungerstreik befunden.
Für die eingewiesenen Personen und das Personal ist es eine belastende und emotional herausfordernde Situation.
Ausserdem könne ausgeschlossen werden, dass eine sich im trockenen Hungerstreik befindende Person leblos im Haftraum aufgefunden werde. «Tritt eine Person im ZAA in einen trockenen Hungerstreik, wird sie frühzeitig zwecks Überwachung und Pflege in ein Spital verlegt.»
Im ZAA fänden ausserdem dreimal pro Woche psychiatrische Sprechstunden statt.
Eine sogenannte Isolationszelle existiere indes nicht. Es gebe besonders gesicherte Hafträume, die über Fenster verfügten. In einem solchen Raum könnten Inhaftierte aufgrund von Selbstgefährdung und Fremdgefährdung untergebracht werden.
Ausschaffungshaft dauert im Schnitt 22 Tage
Die Entscheide über anstehende Ausschaffungen werden von den kantonalen Migrationsämtern und in manchen Fällen auch vom Staatssekretariat für Migration getroffen.
Die maximale Inhaftierungszeit von 18 Monaten entspreche geltendem Recht, so das Zürcher Migrationsamt. Der Entscheid obliege den Gerichten.
Das Staatssekretariat für Migration relativiert ausserdem, dass die durchschnittliche Haftlänge in der Ausschaffungshaft in den letzten drei Jahren pro Person 22 Tage betragen habe.