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Ausschaffungshaft: Ohne Verbrechen ins Gefängnis
Aus SRF 4 News aktuell vom 21.03.2019. Bild: Staatskanzlei Basel-Stadt
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Umstrittene Ausschaffungshaft «Gefängnisse sind für Administrativhaft ungeeignet»

Tausende Menschen geraten jährlich in Administrativ-Haft. Die Haftbedingungen sind gerade in der Schweiz oft ungenügend.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb jemand in Administrativhaft kommen kann. Bei einigen wurde das Asylgesuch abgelehnt, andere sind bei der Durchreise ohne Papiere aufgegriffen worden. Oftmals ist aber das Schengen/Dublin-Abkommen der Grund.

Dieses besagt, dass Asylsuchende ihr Gesuch im Land ihrer ersten Registrierung stellen müssen. Ziehen sie weiter und werden später woanders wieder aufgegriffen, können sie in das Land der Erstaufnahme zurückgeschafft werden.

Weil diese Haft keine Bestrafung für ein Verbrechen ist, stehen Menschen in Administrativhaft mehr Rechte zu als Straftätern. Ein Grundsatz im Umgang mit Administrativhäftlingen ist beispielsweise die räumliche Trennung von Straftätern. Weitere Standards sind international durch die UNO oder die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) definiert.

«Diese Menschen sind keine Kriminellen»

Diese Trennung geschieht in der Schweiz oftmals nicht. An vielen Orten sitzen Administrativhäftlinge in normalen Gefängnissen, im selben Gebäude oder gar demselben Stockwerk wie Strafhäftlinge. Das sei in der Schweiz einzigartig und nicht zumutbar, sagt Alberto Achermann. «Diese Menschen sind keine Kriminellen».

Ausländerrechtliche Administrativhaft

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Die Administrativhaft ist keine Bestrafung für eine strafbare Handlung. Die Behörden wollen mit der Administrativhaft die Ausweisung von Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz sicherstellen.

Bis zu 18 Monate dürfen die Behörden diese Menschen inhaftieren. Wenn die Ausschaffung in dieser Zeit nicht zustande kommt, muss die betroffene Person wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Ist eine Wegweisung schon früher nicht möglich, ist der Zweck der Administrativhaft nicht mehr gegeben und die Person muss freigelassen werden.

Weil Menschen in Administrativhaft nicht für ein Verbrechen bestraft werden, stehen ihnen mehr Rechte zu als im Strafvollzug. Das heisst ein möglichst liberales Regime mit hoher Bewegungsfreiheit.

Die Administrativhaft ist Sache der Kantone, eine schweizweite Statistik fehlt deshalb. Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates geht aber 2011-2017 von rund 6000 jährlich Betroffenen aus.

Alberto Achermann ist Präsident der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Diese unabhängige Kommission kontrolliert regelmässig die Haftbedingungen in verschiedenen Haftanstalten.

Haft muss verhältnismässig sein

Achermann kritisiert, dass bei der jetzigen Praxis die Verhältnismässigkeit zu wenig gewichtet werde. «Gerade in der Schweiz wird sehr schnell zum Mittel der Haft gegriffen», sagt der Migrationsrechtsexperte. «Eigentlich ist es ein Grundsatz der Menschenrechte: Freiheitsentzug ist ein sehr starker Eingriff und darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

In der Schweiz habe es in diesem Bereich eine Wahrnehmungsverschiebung gegeben.

Unterschiedliche Haftbedingungen beenden

Die Administrativhaft obliegt in der Schweiz den Kantonen. Weil die Behörden einen hohen Ermessensspielraum haben, wird die Haft sehr unterschiedlich gehandhabt. Haftquote und Unterbringungsart sind je nach Kanton sehr verschieden. In gewissen Anstalten werden den Inhaftierten zustehende Rechte nicht eingeräumt. «Ich finde es rechtsstaatlich doch ziemlich bedenklich, dass hier ein erhebliches Ermessen eingeräumt wird, obwohl es um Freiheitsentzug geht», kritisiert Achermann.

Die Behörden verweisen auf die Erfolgsquote der Administrativhaft. Schweizweit gelingt die Ausschaffung bei Dublin-Fällen fast immer, bei Ausschaffungen in den Heimatstaat in zwei von drei Fällen. Das hat ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates ergeben.

Die Kommission sieht aber auch Handlungsbedarf. Sie fordert den Bundesrat auf, die Administrativhaft schweizweit zu harmonisieren. So sollen die grossen kantonalen Unterschiede in der Haftanordnung und im Vollzug beendet werden.

«Es braucht alternative Einrichtungen»

Alberto Achermann fordert vom Bund, die Kantone beim Bau neuer Einrichtungen zu unterstützen.

Diese Einrichtungen sollten genügend Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten haben. Dabei sollte vermehrt auf Gruppenvollzug in Gruppenräumen gesetzt werden. «Die Politik müsste anerkennen, dass es sich hier nicht um Strafhaft handelt. Es braucht deshalb Einrichtungen, die den menschenrechtlichen Mindeststandards entsprechen», fordert Alberto Achermann.

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