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Bei Neuanstellung Priester und Nonnen sollen einen Strafregisterauszug vorlegen

Nach dem «Fall Riehen» ist die katholische Kirche erneut unter Beschuss. Nun greift sie zu einer drastischen Massnahme.

An ihrer nächsten ordentlichen Sitzung müssen die Schweizer Bischöfe über einen Antrag entscheiden, der es in sich hat. Ausgearbeitet hat ihn das Fachgremium sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld.

«Es ist vorgesehen, dass in Zukunft Personen, die im Kirchendienst arbeiten, bei jeder Neuanstellung einen Auszug aus dem Strafregister vorzulegen haben», sagt der Präsident des Fachgremiums, Toni Brühlmann. Dabei gehe es sowohl um Kandidatinnen und Kandidaten für den priesterlichen Dienst sowie auch um Priester, die ihre Stelle wechseln wollen.

Darum geht es im «Fall Riehen»

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Ein Seelsorger hätte Anfang Februar in Riehen zum Pfarrer gewählt werden sollen. Mitte Januar hatte er allerdings überraschend seine Kandidatur zurückgezogen . Wenige Tage zuvor wurde der Strafbefehl der Thurgauer Staatsanwaltschaft publik. Die darin geäusserten Vorfälle waren schwerwiegender, als von ihm dargestellt. Der katholische Geistliche war 2012 wegen sexuellen Handlungen mit einem Jugendlichen zu einer bedingten Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Aufgrund des Falls stand auch der Basler Bischof Alois Gmür in der Kritik. Er hatte ihn lange unterstützt.

«Fall Riehen» soll nicht wieder vorkommen

Ob also bei einem Neueintritt ins Kloster oder bei einem Stellenwechsel innerhalb der katholischen Kirche, künftig soll ein Strafregisterauszug beigelegt werden müssen. Expertenpräsident Brühlmann ist überzeugt, dass mit dieser vorgeschlagenen Massnahme ein «Fall Riehen» (siehe Box) nicht mehr möglich wäre.

«Der Vorwurf war viele Jahre lang, dass nicht genügend kontrolliert wurde und Informationen nicht weitergegeben werden», so Brühlmann. «Mit dieser Massnahme möchte man nun ein griffiges Instrument in die Hand bekommen, um entsprechende Vorkommnisse zu verhindern.»

Wer ist von der Massnahme betroffen?

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  • Kandidaten für das Priesteramt, welche in einem Priesterseminar ihre Ausbildung machen.
  • Novizinnen und Novizen, die in einen Orden eintreten möchten.
  • Personen, die bereits im kirchlichen Dienst tätig sind, beispielsweise als Seelsorger, und einen Stellenwechsel vornehmen.

Die Schweizer Bischofskonferenz wird Ende Februar über den Antrag entscheiden. Brühlmann ist überzeugt, dass die Bischöfe dieser Verschärfung im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche zustimmen werden.

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