- Das Bezirksgericht Frauenfeld hat Mass-Voll-Präsidenten Nicolas Rimoldi wegen übler Nachrede verurteilt.
- Rimoldi musste sich für eine diffamierende Aussage auf der Plattform X zum Tod der Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann (SP) verantworten.
- Er bestreitet, den Post selbst verfasst zu haben und will das Urteil weiterziehen.
Sonja Wiesmann starb am 23. Januar 2025 im Alter von 58 Jahren. Sie war nur knapp acht Monate als Vorsteherin des Thurgauer Departements für Justiz und Sicherheit im Amt. Rimoldi schrieb am Tag ihres Todes laut Strafbefehl auf der Plattform X: «Eine Mörderin weniger. Ich bedaure, wird sie nie vor einem Gericht Gerechtigkeit für das Corona-Verbrechen erfahren.»
Es handle sich um üble Nachrede, «die an Verleumdung kratze», erklärte der Richter während der Urteilsbegründung. «Solche Unterstellungen haben in der Öffentlichkeit nichts verloren.»
Das Gericht verurteilte Rimoldi deswegen zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken bei einer Probezeit von vier Jahren. Ausserdem muss er 2080 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten bezahlen. Hinzu kommen 1670 Franken als Entschädigung für die beiden Töchter der verstorbenen Regierungsrätin.
Rimoldi: Post nicht selber verfasst
Rimoldi erklärte zu Beginn des Prozesses, dass er den Post nicht selber verfasst habe. Er könne nicht für etwas verurteilt werden, das er nicht begangen habe.
Zwar habe er den Auftrag dafür einem ehrenamtlichen Helfer mit Zugang zu seinen Accounts erteilt, die Wortwahl stamme jedoch nicht von ihm. Wer den Post tatsächlich verfasst haben soll, sagte Rimoldi nicht.
Ankläger: Internet soll kein rechtsfreier Raum sein
Als Privatklägerinnen traten die beiden Töchter von Sonja Wiesmann auf. Deren Anwalt warf dem Beschuldigten vor, die Schuld auf Dritte zu schieben. Dass jemand anders den Eintrag auf der Plattform X geschrieben habe, sei eine offensichtliche Schutzbehauptung. Das zeige sich auch darin, dass Rimoldi den Namen des Verfassers verheimliche.
Seinen Klientinnen gehe es nicht um die Bestrafung, sondern um die Würde ihrer Mutter, so der Anwalt weiter. Diffamierungen sollen keinen Platz haben. Ausserdem dürfe das Internet kein rechtsfreier Raum werden, indem man behauptet, einen Post auf dem eigenen Account nicht selber verfasst zu haben.
Rimoldi hatte Strafbefehl nicht akzeptiert
In seinem Schlusswort stellte sich Rimoldi schliesslich als Opfer dar. Linke politische Kreise würden ihn vor Gericht ziehen, um ihn «mundtot» zu machen. Dabei bezeichnete er das aktuelle Verfahren sogar als «Schauprozess».
Rimoldi stand vor Gericht, da er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Thurgau nicht akzeptiert hatte. Dieser hielt fest, er habe die Ehre der Verstorbenen und das Pietätsgefühl der Angehörigen verletzt. Gegen diesen Strafbefehl erhob er Einsprache.
Zum Urteil des Bezirksgerichts Frauenfeld erklärte Rimoldis Anwalt, er werde Berufung anmelden.