- Der Pastor einer tamilischen Freikirche soll zu viel Sozialhilfe bezogen haben.
- Das Berner Regionalgericht spricht ihn schuldig wegen Sozialhilfemissbrauch, Urkundenfälschung und Anstiftung dazu. Vom Vorwurf des Betrugs wird er freigesprochen.
- Das Urteil: Landesverweis von fünf Jahren. Es kann noch weitergezogen werden.
- Die Vorwürfe kamen bei einer Strafuntersuchung wegen mutmasslichem Missbrauch ans Licht.
Das Oberhaupt einer tamilischen Freikirche soll mehrere junge Frauen sexuell missbraucht haben, darunter auch Minderjährige. Diese Vorwürfe sorgten international für Schlagzeilen, zu einer Anklage kam es deswegen nicht.
Vor dem Berner Regionalgericht ging es um die Frage, ob der Pastor und seine Ehefrau zu viel Sozialhilfe bezogen haben.
Der Vorwurf: Das Ehepaar habe bei der Gemeinde Köniz zwischen Oktober 2016 und August 2019 insgesamt 26'000 Franken unrechtmässig vom Sozialamt bezogen. Unrechtmässig, weil der Pastor verschwiegen habe, dass in seinem Haushalt zwei weitere Frauen lebten. Damit wären seine Sozialhilfegelder tiefer ausgefallen. Zudem hätten sie Einkünfte aus Reinigungsjobs verschwiegen haben.
Die beiden jüngeren Frauen standen ebenfalls vor Gericht. Sie sollen Kontoauszüge gefälscht haben, welche der Pastor bei der Gemeinde einreichte.
Pastor muss das Land verlassen
Das Regionalgericht folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Pastor zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 40 Franken – mit einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu folgt der Landesverweis von fünf Jahren. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt.
Wenn man die Beweise anschaut, ergibt sich ein klares Bild.
Sie habe selten so einen Fall erlebt, in dem die Aussagen so weit auseinander gehen würden, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung. «Aber wenn man die Beweise anschaut, ergibt sich ein klares Bild.»
Das Gericht sprach auch die Ehefrau teilweise schuldig – wegen Urkundenfälschung und unrechtmässigem Sozialhilfebezug. Auch sie wurde zu einem Landesverweis von fünf Jahren verurteilt. Es sei erwiesen, dass das Ehepaar den Sozialdienst absichtlich täuschen wollten, um mehr Sozialhilfe zu erhalten, als ihnen zustehe, so die Richterin.
Die beiden jüngeren Frauen wurde teilweise schuldig gesprochen. Insbesondere wegen Urkundenfälschung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs
Im Herbst 2019 machte die Rundschau Vorwürfe gegen den Pastor der tamilischen Freikirche Bern-Bümpliz bekannt. Fünf Frauen gaben anonymisiert Auskunft und warfen dem Pastor vor, sie sexuell missbraucht zu haben – unter dem Vorwand, Dämonen auszutreiben. Einige der Opfer waren noch minderjährig.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete erst eine Strafuntersuchung wegen mutmasslicher sexueller Handlungen mit Kindern und Abhängigen. Weil sich kein Opfer traute, mit Namen gegen den Pastor auszusagen, verfolgte die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe nicht weiter. Die Opfer hatten Angst, aus der tamilischen Gesellschaft ausgestossen zu werden. Wenn eine Frau einmal befleckt sei, könne sie nicht mehr verheiratet werden, sagten die Opfer damals.
Mittlerweile wurden neue Beweismittel entdeckt, weshalb die Untersuchung weiter läuft, bestätigt die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern gegenüber Schweiz Aktuell.