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Berset und die Handy-Antenne Experten kritisieren Denkmalschutz im Fall Berset

Bekannt ist, dass Bundesrat Alain Berset den Denkmalschutz ins Feld führte, als er sich gegen die geplante Antenne wehrte. Recherchen der «Rundschau» zeigen nun: Das kantonale Amt für Kulturgüter argumentierte in seinem Bericht prominent mit Bersets Haus. Dieser Bericht ist ein zentrales Dokument im Fall der umstrittenen 5G-Antenne in Belfaux. Darin wird in wenigen, kurzen Abschnitten festgehalten, welche Objekte beeinträchtigt würden. Bersets Haus ist 120 Meter entfernt; ein anderes Objekt mehr als einen halben Kilometer, unsichtbar vom geplanten Antennenstandort.

«Argumente überzeugen nicht»

Verschiedene Rechtsexperten haben im Auftrag der «Rundschau» Dokumente zum Fall der 5G-Antenne analysiert, gegen die sich Alain Berset und seine Familie mit Erfolg gewehrt hatten.

Drei freiberufliche Baurechtsanwälte kommen zum Schluss: Die Argumentation der kantonalen Denkmalschützer sei teils schwer nachvollziehbar. «Beim Denkmal- und Ortsbildschutz fehlen mir schlicht die konkreten Sichtbeziehungen, die gestört würden durch die Antenne. Die räumliche Nähe zu den Denkmalschutzobjekten ist von mir aus nicht gegeben», sagt Michael Fretz, der für Klienten schon mehrere Antennen vor Gericht bekämpft hat. Doch zur umstrittenen Antenne in Belfaux findet Fretz: «Das wäre jetzt eher eine Antenne, die man hätte bewilligen müssen.» Dies auch deshalb, weil die Antenne ausserhalb von Schutzzonen gestanden wäre.

Denkmalschützer verteidigt die Einschätzung

Stanislas Rück ist Chef des Freiburger Amts für Kulturgüter und hat den Bericht mitunterzeichnet. Er verteidigt die Einschätzung, dass wichtige Gebäude durch die Antenne beeinträchtigt worden wären. Auf einem bestimmten Strassenabschnitt wäre die Antenne deutlich sichtbar zwischen dem Haus von Herrn Berset und einem zweiten geschützten Haus.

Andere Argumente im Bericht seien «weit hergeholt», gibt Rück zu. Selbst bei der Wirkung auf Bersets Haus hätten sie sich «heraus gelehnt», weil es ein wichtiges, geschütztes Haus sei: «Wir sind dort juristisch nicht sehr stark gewesen. Das ist klar, weil wir eben in einer Randzone sind.»

Warum hat sich die Swisscom zurückgezogen?

Nach dem Bericht des Amts für Kulturgüter zog Swisscom das Baugesuch zurück, ohne einen Entscheid abzuwarten oder einen allfällig negativen Entscheid anzufechten. Das erstaunt mehrere der angefragten Rechtsexperten. Der Telekommunikationsanbieter hätte keine schlechten Karten gehabt vor Gericht, sagen die Experten gegenüber der «Rundschau». Doch für die Swisscom waren die Argumente der Denkmalschützer nachvollziehbar. «Wir haben den Denkmal- und Landschaftsschutz im Rahmen dieses Projekts nicht ausreichend gewichtet», fügt Sprecher Armin Schädeli hinzu. Bersets Widerstand habe keine Rolle gespielt.

Denkmalschutz ist keine exakte Wissenschaft, sondern bietet einen grossen Ermessensspielraum. Es stellt sich die Frage, ob die Freiburger Denkmalschützer diesen nutzten, um Berset zu helfen. Stanislas Rück vom Amt für Kulturgüter verneint.

Bundesrat Alain Berset stand für ein Interview nicht zur Verfügung. Seine Kommunikationsabteilung schreibt: «Der konkrete Sachverhalt wird nicht kommentiert. Doch zur Erinnerung: Wer von einem Bauvorhaben betroffen ist, hat das Recht während des öffentlichen Baubewilligungsverfahrens Einsprache zu erheben.»

«Rundschau»

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«Rundschau»

Mehr zum Thema in der « Rundschau » um 20.05 Uhr auf SRF 1.

SRF Rundschau, 21.09.2022, 20:05 Uhr

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