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Beschwerde Platinis gebilligt Richter-Tausch im Berufungsverfahren gegen Blatter und Platini

  • Alle Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts müssen im zweitinstanzlichen Verfahren gegen Joseph Blatter und Michel Platini in den Ausstand treten.
  • Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde von Platini gutgeheissen.
  • 2022 waren die beiden vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen die Freisprüche Berufung eingelegt.

Vor dem Berufungsprozess gegen die beiden früheren Fussball-Spitzenfunktionäre Joseph Blatter und Michel Platini müssen die Richterinnen und Richter ausgetauscht werden. Es bestehe sonst das Risiko der Befangenheit, befand das Bundesgericht in Lausanne in einem Entscheid. 

Der 88-jährige Blatter, früherer Präsident des Weltverbands Fifa, und Platini (68), ehemaliger Chef der Europäischen Fussball-Union Uefa, waren 2022 vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Aus Sicht der Anklage hatte Blatter dem Franzosen 2011 unrechtmässig eine Millionenzahlung zugeschanzt. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen die Freisprüche Berufung eingelegt.

Platini forderte daraufhin, alle Richterinnen und Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona von dem Berufungsverfahren wegen möglicher Befangenheit abzuziehen. Das Höchstgericht in Lausanne stimmte dem zu, weil der Präsident der Berufungskammer im erstinstanzlichen Prozess gegen Blatter und Platini auch als Zeuge befragt worden war. Dieser Richter war früher Staatsanwalt und stand wegen geheimer Treffen mit Fifa-Funktionären selbst zwischenzeitlich im Fokus von Ermittlungen.

SRF 4 News, 04.04.2024, 16:00 Uhr ; 

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