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Aus Rendez-vous vom 17.12.2021. Bild: Keystone
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Besteuerung von Tabakprodukten Bundesrat will E-Zigaretten künftig besteuern

  • Die Flüssigkeiten in E-Zigaretten sollen künftig besteuert werden.
  • Der Bundesrat hat die entsprechende Teilrevision des Tabaksteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
  • Den Auftrag dazu erhielt er vom Parlament. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2022.

Im Vergleich zu den herkömmlichen Zigaretten wird die Steuerbelastung für E-Zigaretten rund 77 Prozent tiefer liegen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. So soll die tiefere Steuer gemäss überwiesener Motion dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen.

Besteuert werden sollen nicht die Geräte, sondern die Flüssigkeiten, auch Liquids genannt. Bei E-Zigaretten mit nachfüllbaren Behältern wird gemäss Vernehmlassungsvorlage das in den Flüssigkeiten enthaltene Nikotin der Tabaksteuer unterstellt. Somit wird die Höhe der Tabaksteuer direkt von der verbrauchten Nikotinmenge abhängen.

Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch oder mit nicht nachfüllbaren Kartuschen oder Kapseln soll die Steuer nach der Flüssigkeitsmenge bemessen werden – unabhängig davon, ob diese Nikotin enthält. «Die vorgeschlagene Art der Besteuerung lässt sich trotz der grossen Produktvielfalt relativ einfach umsetzen», heisst es in der Mitteilung weiter.

E-Zigaretten als Ausstiegsmittel

Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollen laut Regierung mit der Besteuerung nicht davon abgehalten werden, die E-Zigaretten als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber würden die höheren Produktpreise insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.

Ein Mann raucht eine E-Zigarette
Legende: E-Zigaretten gelten mit schicker Aufmachung und coolen Geschmacksrichtungen als trendig. Keystone

Heute sind E-Zigaretten aufgrund eines Parlamentsbeschlusses von der Besteuerung ausgenommen. Grund dafür sei, dass es sich um eine Ausstiegshilfe aus der Tabaksucht handelt. Der Bundesrat hatte die Tauglichkeit von E-Zigaretten für diesen Zweck angezweifelt und sich gegen eine Ausnahme von der Steuerpflicht ausgesprochen.

Der Bundesrat rechnet jährlich mit Mehreinnahmen von rund 15.5 Millionen Franken, die zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden.

Druck von Gesundheitsorganisationen

Gesundheitsorganisationen fordern schon lange, dass elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte besser reguliert werden sollen. Denn sie sind der Ansicht, dass die Anzahl Rauchender sinkt, je höher die Tabaksteuer und Zigarettenpreise sind.

Volksinitiative zum Tabakwerbeverbot

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Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo sie für Kinder und Jugendliche sichtbar ist. So zum Beispiel auf Plakaten, in der Presse, im Internet und Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen.

Für elektronische Zigaretten würden dieselben Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab und stellen ihr stattdessen mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Am 13. Februar 2022 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Initiative ab.

Diesbezüglich kam eine kürzlich veröffentlichte Länderstudie im Auftrag der Lungenliga Schweiz zum Schluss, dass die Schweiz im europäischen Ländervergleich ein Tabakkonsum-freundliches Umfeld mit einer tiefen Gesamtsteuerbelastung von Zigaretten aufweist.

SRF 4 News, 17.12.2021, 12:00 Uhr;

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