Der verurteilte Finanzguru Dieter Behring ist vergangene Woche verstorben. Doch die Saga Behring ist mit dessen Tod lange nicht zu Ende.
Die Geschädigten warten immer noch darauf, dass ihnen das Bundesstrafgericht in Bellinzona ihren Anteil an jenen Vermögenswerten auszahlt, die sicher gestellt werden konnten.
Einer, der auf die Rückerstattung seines Geldes wartet, ist der 74-jährige Nikolaus Danzig. Der ehemalige Pharmachemiker hat dem Basler Financier Behring zwischen 2000 und 2004 fast sein ganzes Vermögen anvertraut, insgesamt 1, 8 Millionen Franken – sein Pensionskassengeld, die Ersparnisse seiner Frau und der Kinder. Sein bester Freund hatte ihm dazu geraten.
«Ich habe immer wieder Verdacht geschöpft. Aber das Ganze war derart trickreich.»
Er sei eigentlich ein vorsichtiger Anleger gewesen, sagt Danzig. Doch Behring versprach 14 bis 16 Prozent Rendite. «Ich habe immer wieder Verdacht geschöpft», sagt Danzig zwar. Das Ganze sei aber derart trickreich gewesen, dass er die Bedenken zur Seite gewischt habe. Genau gleich wie 2000 andere Anleger und notabene auch viele renommierte Banken und Vermögensverwalter. Der Verlust seines Vermögens habe sein privates Leben zerstört, sagt Danzig.
Am schlimmsten aber bezeichnet er die endlose Warterei. 12 Jahre warteten die Geschädigten darauf, bis Behring verurteilt wurde. Heute, drei Jahre später, warten sie immer noch darauf, dass ihnen ein Teil jenes Geldes ausbezahlt wird, dass das Bundesstrafgericht in Bellinonza sichergestellt hat.
Geschätzte 70 Millionen Franken sind da, die verteilt werden könnten. Das Bundesstrafgericht hat vielen Anlegern Geld zugesprochen. So auch Nikolaus Danzig – nämlich 704'000 Franken. Doch erhalten hat Danzig noch keinen Rappen.
Wie Nikolaus Danzig geht es Hunderten von Behring-Opfern, die seit 2004 für ihre Ansprüche kämpfen. Nicht wenige sind in der Zwischenzeit verstorben. Wer beim Bundesstrafgericht in Bellinzona nachfragt, wieso die Anleger auch 15 Jahre nach dem Auffliegen des Betrugs immer noch warten müssen, bekommt keine Antworten.
Der Zürcher Rechtsanwalt Lucius Blattner hat mehr als 100 Behring-Opfer vertreten Er erklärt: «Das Gericht hat wahrscheinlich aus zeitlichen Gründen beschlossen, dass man die Zivilforderungen abwendet und in einem separaten Entscheid beurteilt.»
Diese Trennung von Strafverfahren und Zivilforderungen machte das Bundesstrafgericht wegen der Verjährungsgefahr. Als es 2017 in Sachen Zivilforderungen endlich entschied, gab es aber überraschend Einsprachen von drei Organisationen. Sie wehrten sich gegen die Beschlagnahmung einiger Konten. «Das heisst, die Sache wurde vom Bundesgericht beurteilt, an das Bundesstrafgericht zurückgeschickt und ist zurzeit deswegen immer noch hängig», sagt Blattner.
«Die lange Dauer wirft ein ausserordentlich schlechtes Licht auf die Justiz»
Deshalb steckt die unendliche Geschichte Behring in einer weiteren Warteschlaufe. «Die lange Dauer wirft natürlich ein ausserordentlich schlechtes Licht auf die Justiz und ist sicher nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren der Justiz zu steigern», so Blattner. Der Fall Behring mit über 2000 Geschädigten zeige, dass so komplexe Fälle von der Schweizer Justiz fast nicht abzuwickeln seien, sagt der Anwalt.
An den Gerichten alleine liegt es allerdings nicht: Bereits die Bundesanwaltschaft brauchte über zehn Jahre, bis sie nur schon die Untersuchung im Fall Behring abgeschlossen hatte, bevor die Gerichte ihre Urteile zu fällen begannen. Für Nikolaus Danzig allerdings ist das ein schwacher Trost.