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Betrug und Diskriminierung Landesverweis für Abu Ramadan: Bieler Laienprediger verurteilt

  • Der libysche Laienprediger Abu Ramadan ist in Biel zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden.
  • Das Regionalgericht hat ihn des Betrugs und der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
  • Gerichtspräsidentin Denise Weingart hat Abu Ramadan zudem zu einer Landesverweisung von sechs Jahren verurteilt.
  • Sie ist damit vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Das Urteil kann weitergezogen werden.
Video
Aus dem Archiv: Behörden ermitteln gegen Bieler Imam
Aus Rundschau vom 04.12.2019.
abspielen. Laufzeit 10 Minuten 15 Sekunden.

Das erstinstanzliche Gericht kam zum Schluss, dass Ramadan unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von fast 45'000 Franken bezogen und in einer Predigt in Biel zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen habe.

Richterin erkannte «Lügensignale»

Ramadan hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Doch die Einzelrichterin schenkte seinen Ausführungen keinen Glauben. Der Beschuldigte habe sich in Widersprüche verstrickt und manche Angaben im Verlauf der Untersuchung geändert. In einigen Aussagen erkannte die Richterin «Lügensignale».

Das Gericht sah es weiter für erwiesen an, dass der 68-Jährige an der Freitagspredigt vom 7. Juli 2017 in der Bieler Ar'Rahman-Moschee zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen habe. Die Richterin stützte sich dabei auf das Gutachten eines Islamwissenschafters der Uni Freiburg.

Alter Mann läuft Treppe hinunter.
Legende: Der 68-jährige Abu Ramadan kam 1998 auf der Flucht vor dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi in die Schweiz. Als Arbeitsloser bezog er jahrelang Sozialhilfe. Keystone

Eine Tonaufnahme der Predigt war im Sommer 2017 durch Medienberichte an die Öffentlichkeit gelangt. Die Staatsanwaltschaft nahm darauf Ermittlungen auf. Nach mehrjährigen Ermittlungen klagte ihn die Staatsanwaltschaft an. Er habe Einkünfte verschwiegen, die er mit Pilgerreisen erzielt habe, warf sie dem Laienprediger vor.

Zurück ins Heimatland

Das Urteil nahm Ramadan fast regungslos entgegen. Im Prozess hatte er beteuert, er habe ein reines Gewissen und vertraue der Weisheit der Schweizer Richter. Eine Rückkehr in sein Heimatland sei nicht vorstellbar, da er dort von Gaddafi-Anhängern bedroht werde.

In der Vergangenheit ist Abu Ramadan immer wieder nach Libyen gereist, wo mehrere nahe Verwandte leben. Wegen der vielen Reisen sprachen ihm die Bundesbehörden 2017 den Asylstatus ab. Seither hält sich Abu Ramadan dank einer C-Bewilligung in der Schweiz auf. In Tripolis war er nach eigenen Angaben zuletzt vor wenigen Monaten.

Regi Bern, 21.06.2022, 17:30 Uhr;

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