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Bewältigung der Coronakrise Härtefälle, Mieten, Masken: Das hat das Parlament entschieden

Von Bussen für Maskenverweigerer bis zu À-fonds-perdu-Beiträgen für Sportclubs: So will Bundesbern die Krise bewältigen.

«Schnell und unbürokratisch helfen» war das Credo des Bundesrates in der ausserordentlichen Lage vom Frühling. In der zweiten Welle funktionieren die politischen Abläufe anders. Das Parlament hat die Corona-Massnahmen in der Zwischenzeit mehrheitlich geprüft. Mit der Beratung im Ständerat kamen die meisten im Grundsatz unter Dach und Fach.

Bussen für Maskenverweigerer: Bundesrat Ueli Maurer machte in der kleinen Kammer darauf aufmerksam, dass die Schweizer Bevölkerung im europäischen Vergleich sehr viele Freiheiten geniesse. Man setze auf Eigenverantwortung. «Es müssen aber auch Grenzen aufgezeigt werden, gerade weil wir so viele Freiheiten haben.» Dazu gehöre die Maskenpflicht. Ohne Sanktionsmöglichkeiten seien Polizisten «hilflos», wenn sie diese durchsetzen möchten.

Im Grundsatz folgte das Parlament dem Bundesrat. Wer aber im öffentlichen Raum, wo eine Maskentragpflicht nicht klar definiert und ersichtlich ist, keine Maske trägt, kann explizit nicht gebüsst werden. Maskenverweigerern drohen Bussen von bis zu 300 Franken.

Keine längere Rückzahlungsfrist für Covid-Kredite: Anders als der Nationalrat will der Ständerat die ordentliche Frist für die Rückzahlung der Covid-Kredite nicht von fünf auf acht Jahre verlängern. Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 17.3 Milliarden Franken in Anspruch genommen. Die Vorlage geht mit den Differenzen zurück an den Nationalrat.

Auch Kleinst-Unternehmen in Härtefall-Regelung: Die Finanzhilfen für Unternehmen in Härtefall-Situationen werden von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken aufgestockt. Anders als vom Bundesrat vorgesehen wollen National und Ständerat jenen Unternehmen einen Bezug ermöglichen, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erwirtschaftet haben. Der Bundesrat sah eine Schwelle von 100'000 Franken vor.

Kein Mieterlass für Geschäftsinhaber: Betreiber von Restaurants, Läden und weiteren öffentlich zugänglichen Betrieben, die im Frühling wegen der Corona-Pandemie schliessen mussten oder eingeschränkt waren, erhalten keinen Teilerlass des Mietzinses. Das Parlament hat das Geschäftsmietegesetz versenkt.

Nach dem Nationalrat lehnte auch der Ständerat die Vorlage ab. Wie in der vorberatenden Rechtskommission setzte sich eine bürgerliche Mehrheit von SVP-, FDP- und CVP-Vertreterinnen und Vertreter durch. Sie entschied, nicht einmal auf das Geschäft einzutreten.

À-fonds-perdu-Beiträge für den Sport: Mannschaftsport-Clubs sollen neben den Darlehen neu auch À-fonds-perdu-Beiträge beziehen können. Der Bundesrat sieht dafür höchstens 115 Millionen Franken vor. Der Ständerat will, dass nicht mehr jeder einzelne Lohn aller Angestellten um 20 Prozent gesenkt wird, vielmehr soll das durchschnittliche Einkommen der Angestellten reduziert werden. Damit rückt er vom Nationalratsvorschlag ab, der das Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten berücksichtigen wollte.

Echo der Zeit vom 02.12.2020, 18 Uhr ; 

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