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Bezirksgericht Kreuzlingen Circus Royal: Direktor wegen Konkursen zu Gefängnis verurteilt

  • Der Direktor des Circus Royal, Oliver Skreinig, wurde wegen Verschleppung von Konkursen und Unterlassung der Buchführung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
  • Zudem auferlegte das Bezirksgericht Kreuzlingen dem Verurteilten ein Tätigkeitsverbot: Skreinig darf vier Jahre lang nicht mehr als Organ in einem Zirkus arbeiten.
  • Er ging bereits insgesamt vier Mal mit dem Circus Royal Konkurs.

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Aus dem Archiv: Circus Royal - Grosse Schulden
Aus Schweiz aktuell vom 24.01.2020.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 33 Sekunden.

Von der Freiheitsstrafe muss der 42-jährige Oliver Skreinig die Hälfte absitzen, die anderen sechs Monate sprach das Gericht auf Bewährung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Skreinig stand beim Circus Royal während 15 Jahren als Direktor in der Manege. Zusammen mit seinem Lebenspartner Peter Gasser führte er den Betrieb bis zum Tod Gassers im August 2018. Kurz zuvor ging die Circus Royal Betriebs GmbH Konkurs. Der einstige Traditionszirkus hatte schon seit Jahren mit Geldproblemen gekämpft.

Der Staatsanwalt warf Skreinig jetzt vor, seit Jahren von den Schwierigkeiten der überschuldeten Gesellschaft gewusst und zwei Konkurse verschleppt zu haben. So soll er von 2010 bis 2018 keine Buchhaltung geführt, keine Jahresabschlüsse erstellt und zudem AHV-Beiträge seiner Angestellten nicht einbezahlt haben.

Mehr als eine Million Schulden

Durch Skreinigs Versäumnisse hätten sich Schulden von «sicher über einer Million» angehäuft. So sei es zu mehreren hundert Betreibungen gekommen. Wegen der fehlenden Buchhaltung lasse sich der Schuldenberg nicht genau beziffern. Der Staatsanwalt warf dem Zirkusdirektor ein schweres Verschulden vor.

Skreinigs Engagement für den Zirkus seien zwar durchaus löblich, attestierte ihm der Staatsanwalt. Er habe sich aber «einen Deut um Vorschriften gekümmert» und dadurch das finanzielle Desaster verschlimmert. Als Gesellschafter zweier GmbH müsse er dafür gerade stehen.

Das Zelt und die Tiere gehörten Dritten

Gemeinsam mit dem verstorbenen Mitverantwortlichen Peter Gasser sei Skreinig planmässig vorgegangen. Die Gesellschaften hätten nach dem Konkurs jeweils über keine Aktiven mehr verfügt. Das Zirkuszelt, die Tiere und Sachwerte gehörten Dritten – «ein schöner Trick», so der Staatsanwalt.

Um die Marke «Circus Royal» weiterzuverwenden, seien immer wieder neue Gesellschaften gegründet worden. Der Staatsanwalt forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ein Jahr davon auf Bewährung.

Der Beschuldigte wies Vorwürfe zurück

Skreinig selbst wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Er sei als Zirkusdirektor das Gesicht des «Royal» nach aussen gewesen. Er sei zwar Gesellschafter, aber nie Geschäftsführer gewesen. Die Kontrolle über die Finanzen habe immer Peter Gasser gehabt. Fast alles sei über Bargeld gelaufen. Die Konkurse seien für ihn überraschend gekommen. «Ich fiel aus allen Wolken.»

Der Verteidiger forderte in den Hauptanklagepunkten – Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung – Freisprüche. Skreinig sei nur wegen kleinerer Delikte, etwa versäumten Motorfahrzeugkontrollen, zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse zu verurteilen. Im Handelsregister sei nur Gasser als Geschäftsführer eingetragen gewesen, Skreinig nur ein «Hilfsmann» gewesen.

Nach den Konkursen führte Skreinig den Circus Royal weiter. Anfang 2020 ging auch die neue Gesellschaft wieder Konkurs. Laut dem Staatsanwalt läuft erneut eine Strafuntersuchung. Es sei Skreinigs vierter Konkurs mit dem Circus Royal. Bereits 2013 war er verurteilt worden.

SRF 4 News, 19.8.2020, 17 Uhr;

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