Der Prozess gegen die 33-jährige Ungarin wird voraussichtlich erst am 20. Mai fortgesetzt. Die Beschuldigte war mit der Übersetzerin nicht zufrieden. Bis zum neuen Termin soll eine neue Übersetzerin gefunden werden.
Im Zeitraum von Dezember 2016 bis November 2022 soll die Beschuldigte mindestens 14 Frauen von Ungarn nach Zürich gebracht haben. Unter prekären Bedingungen soll sie sie dort zur Prostitution gezwungen haben, heisst es in der Anklageschrift.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr gewerbsmässigen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Förderung der Prostitution vor.
Gezielt nach benachteiligten Frauen gesucht
Ihre Opfer suchte die Beschuldigte laut Anklageschrift gezielt aus: Frauen aus sozial und wirtschaftlich prekären Verhältnissen. Oft waren sie obdachlos, arm, litten unter Suchtproblemen des Partners oder häuslicher Gewalt. Gegenüber diesen Frauen gab sich die Beschuldigte offenbar als Helferin, Mutterfigur oder beste Freundin aus. Sie soll ihnen versprochen haben, sie ins Ausland mitzunehmen, wo sie Geld verdienen könnten. Mittels finanzieller Vorabzahlungen.
In Zürich wurden die Frauen offenbar in Hotels im Langstrassenquartier untergebracht und rund um die Uhr überwacht. Häufig mussten sie um sieben oder acht Uhr morgens mit der Arbeit beginnen. Schlafen durften sie teilweise nur zwei bis drei Stunden.
Die Beschuldigte soll den Frauen einen Mindestverdienst zwischen 1000 und 2150 Franken vorgeschrieben haben. Das Geld mussten sie ihr grösstenteils abgeben. Damit soll sie sich ihren Lebensunterhalt, Schönheitsbehandlungen und den Erwerb von Liegenschaften finanziert haben.
Schwere Vorwürfe der Misshandlung
Die Anklage listet zahlreiche Fälle physischer und psychischer Gewalt auf. Die Frauen wurden geschlagen, an den Haaren gezogen oder massiv bedroht, wenn sie die geforderten Umsätze nicht erreichten. Zudem mussten sie ungeschützten Geschlechtsverkehr praktizieren, was zu zahlreichen ungewollten Schwangerschaften, Abtreibungen und zur Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten führte. Oft hätten die Frauen trotz Krankheit oder massiver Schmerzen weiterarbeiten müssen.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellen ihre Anträge im Rahmen der Hauptverhandlung. Die Beschuldigte befindet sich seit dem 22. November 2022 in Untersuchungshaft.
Prozess verschoben
SRF war am Prozess dabei. Am Morgen verlangte der Anwalt der Beschuldigten bereits, dass das Verfahren eingestellt wird, weil die Beweise nicht verwertbar seien. Ausserdem habe er keine Einsicht in alle wichtigen Akten erhalten. Unter anderem würden Chatverläufe und Videoaufnahmen aus der Observation seiner Mandantin fehlen.
Die Staatsanwältin entgegnete, dass sich alles relevante Material sehr wohl in den Akten befände. Auf fehlende Chatverläufe hätte die Beschuldigte aufmerksam machen können. Das Gericht entschied deshalb, dass der Prozess nicht abgebrochen wird. Am Nachmittag allerdings entschied es, den Prozess auf später zu verschieben – und bis dahin eine neue Übersetzerin zu finden.